Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 30-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – wegen Betrugs in 13 Fällen und Diebstahls erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Ende Januar 2019 in 01259 Dresden eine möblierte Wohnung zum Preis von 450,00 EUR monatlich angemietet zu haben und auf den geschuldeten Mietzins entsprechend vorgefasster Absicht nur einen Betrag von 100,00 EUR gezahlt zu haben. Bei seinem unangekündigten Auszug Mitte Februar 2019 soll der Beschuldigte aus einer nicht abgeschlossenen Wohnung im gleichen Anwesen noch einen Flachbildfernseher im Wert von 1.500,00 EUR entwendet haben, um diesen im Anschluss zu verkaufen.

Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, bereits Mitte 2016 in Mülheim an der Ruhr eine Zweizimmerwohnung zum Preis von 400,00 EUR zuzüglich 180,00 EUR Nebenkosten monatlich sowie zwei Lagerräume zum Preis von 600,00 EUR zuzüglich 50,00 EUR Nebenkosten angemietet und auf den geschuldeten Mietzins entsprechend vorgefasster Absicht bis zur Kündigung der Verträge durch den Vermieter zum 30.11.2016 nichts bezahlt zu haben, sodass ein Gesamtschaden in Höhe von 8.250,00 EUR entstand.

Darüber hinaus wird dem Beschuldigten vorgeworfen, zwischen dem 01.08.2017 und dem 07.02.2020 in elf Fällen über verschiedene Internetplattformen hochwertige Handys zum Preis von 300,00 EUR bis 700,00 EUR an Geschädigte aus dem ganzen Bundesgebiet (u.a. aus Ahrensburg, Bayreuth, Fritzlar, Goslar, Rodgau, Trittau) und aus Österreich (Mittelberg) veräußert und diese nach Erhalt des Kaufpreises entsprechend vorgefasster Absicht nicht geliefert zu haben, um hierdurch seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.

Es entstand ein Gesamtschaden von etwa 14.000,00 EUR.

Bei der Staatsanwaltschaft Dresden war zunächst nur das Verfahren wegen der Anmietung der Wohnung Ende Januar 2019 in Dresden durch den Beschuldigten anhängig. Bei der Bearbeitung dieses Verfahrens wurde durch weitere Ermittlungen sowie durch Recherchen im Bundeszentralregister und im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister festgestellt, dass bundesweit Verfahren gegen den Beschuldigten geführt wurden und der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz hatte. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Dresden die bundesweit anhängigen Verfahren in einem Sammelverfahren zusammengeführt und Haftbefehl gegen den Beschuldigten beantragt.

Der Beschuldigte wurde in der Folge am 31.03.2020 vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

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