Nachdem der Polizeidirektion Leipzig bekannt wurde, dass ein Polizeihauptmeister öffentlich Vorurteile gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund geäußert haben soll, wurde gegenüber diesem heute mit sofortiger Wirkung das Verbot des Führens der Dienstgeschäfte angeordnet.

Der Vorfall ereignete sich bereits am 8. September 2020 im Rahmen einer Präventionsmaßnahme zur Verkehrserziehung vor Grundschülern und Pädagoginnen. Der Polizist muss nun aufgrund seiner Äußerungen über einen anderen Verkehrsteilnehmer mit dienst- und disziplinarrechtlichen Konsequenzen rechnen. Nach einer strafrechtlichen Prüfung ergab sich kein Anfangsverdacht für eine Straftat.

Mit allen Bediensteten der Polizeidirektion Leipzig werden gegenwärtig Gespräche zu den Vorkommnissen in der letzten Zeit geführt und ausdrücklich auf die Einhaltung der Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung hingewiesen. Ferner werden die Beamtinnen und Beamten zum Thema Extremismus, dem Neutralitätsgebot und ihrer besonderen Stellung in Ausübung des Dienstes sensibilisiert.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass weitere Auskünfte über diese Mitteilung hinaus nicht erfolgen können, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

Die neue „Leipziger Zeitung“ Nr. 83: Zwischen Ich und Wir

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