Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Dresdner Polizei haben heute Exekutivmaßnahmen in Berlin durchgeführt, die im Zusammenhang mit dem Ermittlungsverfahren zum Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe (Medieninformationen der Polizeidirektion Dresden Nr. 682 und 684/20 vom 17.11.2020) standen.

Zwischenzeitlich sind die drei Tatverdächtigen einem Ermittlungsrichter des Amtsgerichtes vorgeführt worden. Dieser setzte die auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden vorab erlassenen Haftbefehle gegen die drei Beschuldigten in Vollzug und ordnete Untersuchungshaft an. Den Beschuldigten wird schwerer Bandendiebstahl und Brandstiftung in zwei Fällen vorgeworfen. Sie haben sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.

In Berlin sind die Durchsuchungsmaßnahmen weitgehend abgeschlossen. In Gänze haben die Einsatzkräfte nach aktuellem Stand 20 Wohnungen, zwei Garagen, ein Café sowie mehrere Fahrzeuge durchsucht. Im Ergebnis stellten sie unter anderem zahlreiche Speichermedien sowie Bekleidungsstücke und geringe Mengen Betäubungsmittel sicher. Die gestohlenen Kunstschätze wurden bislang nicht aufgefunden.

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