Aufgrund der durchgeführten polizeilichen Ermittlungen ergab sich gegen einen 30-jährigen Deutschen der dringende Tatverdacht des Totschlags. Aufgrund dessen wurde durch die Staatsanwaltschaft Leipzig beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Leipzig der Erlass eines Haftbefehls gegen den 30-Jährigen beantragt.

Dieser wurde antragsgemäß wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags erlassen. Der Haftbefehl wurde heute in den frühen Morgenstunden realisiert. Der Beschuldigte wurde festgenommen und noch am heutigen Tag dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser hat dem Beschuldigten den Haftbefehl verkündet und in Vollzug gesetzt.

Weitere Angaben können derzeit aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht gemacht werden.

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