Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 17.03.2021 Haftbefehl gegen drei Georgier (26, 32 und 37 Jahre) erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Den Beschuldigten liegt gemeinschaftlicher schwerer Bandendiebstahl oder gemeinschaftliche gewerbsmäßige Bandenhehlerei zur Last.

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, am oder vor dem 15.03.2021 in einem Dresdner Supermarkt 93 Zigarettenschachteln verschiedener Marken im Gesamtwert von 846,00 Euro entwendet zu haben, um diese ohne Bezahlung für sich zu behalten oder die Zigaretten im Stadtgebiet von Dresden übernommen zu haben, obwohl sie wussten, dass diese gestohlen waren, um sich durch deren Erwerb oder deren Weiterveräußerung eine regelmäßige Einnahmequelle zu verschaffen.

Die Beschuldigten wurden erst am 16.03.2021 vom Amtsgericht Dresden in einem beschleunigten Verfahren wegen gemeinschaftlichen Diebstahls rechtskräftig zu hohen Geldstrafen verurteilt (der 26-jährige zu 145 Tagessätzen zu je 10,00 Euro, die beiden anderen zu 140 Tagessätzen zu je 10,00 Euro). In diesem Verfahren wurde ihnen vorgeworfen, am 15.03.2021 gegen 16:00 Uhr in einem Supermarkt auf der Antonstraße in Dresden 48 Schachteln Zigaretten im Gesamtwert von 424,00 Euro entwendet zu haben, um diese für sich zu behalten.

Nach der Verurteilung im beschleunigten Verfahren wurden die Beschuldigten von dem vor dem Amtsgericht Dresden als Zeugen vernommenen Ladendetektiv verfolgt. Dieser stellte fest, dass die Beschuldigten, nachdem sie sich zunächst mit der Straßenbahn vom Justizzentrum entfernt hatten, in der Nähe des Bahnhofs Dresden-Neustadt zu einem Pkw gingen. Daraufhin verständigte der Zeuge die Polizei, die den Pkw sofort überprüfte, dabei die entwendeten 93 Zigarettenschachteln fand und diese sowie als Tatmittel den Pkw im Wert von etwa 10.000,00 Euro sicherstellte.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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