Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 47-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt schwerer Bandendiebstahl zur Last (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 03.06.2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich mit zwei bisher unbekannten Mittätern vor dem 05.09.2020 zusammengeschlossen zu haben, um gemeinsam fortgesetzt Diebstähle zu begehen und so ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Er soll sich gemeinsam mit den beiden unbekannten Mittätern in der Nacht vom 05.09.2020 zum 06.09.2020 auf das Dach eines Einkaufsmarktes in der Riesaer Straße in Großenhain begeben und dort an zwei Stellen die Dachhaut geöffnet haben. Hierdurch gelangte er in den nicht alarmgesicherten Vorraum des Marktes. In dem Vorraum soll der Beschuldigte gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter mit einem Trennschleifer die Rückwand eines sich dort befindlichen Geldausgabeautomaten geöffnet und das darin befindliche Bargeld von 121.750,00 Euro entwendet haben.

Am Geldautomaten entstand ein Sachschaden von ca. 24.000 Euro. Am Gebäude des Einkaufmarktes entstand ein Sachschaden von ca. 10.000 Euro.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte wurde am 02.06.2021 festgenommen und am 03.06.2021 dem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Dresden vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist bereits erheblich vorbestraft und stand bei Begehung der Tat einschlägig unter Bewährung.

Zum Tatvorwurf hat der Beschuldigte bislang keine Angaben gemacht.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Die Ermittlungen gegen die beiden bislang unbekannten Mittäter werden weitergeführt.

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