Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 49-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt u. a. Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, besonders schwere Brandstiftung und vorsätzliche Körperverletzung zur Last.

Ihm wird vorgeworfen, am 05.12.2021 gegen 23:15 Uhr in seiner Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Fritz-Busch-Straße in Dresden in suizidaler Absicht mehrere Spraydosen unter Verwendung von Feuerzeugbenzin entzündet zu haben. Wie vom Beschuldigten beabsichtigt, kam es durch die thermische Einwirkung auf die Spraydosen zu einer heftigen Explosion, in deren Folge in der vom Beschuldigten genutzten Mietwohnung die Glasscherben des Küchenfensters zersplitterten und ein Vollbrand im Wohnzimmer entstand.

21 Personen mussten aufgrund des Brandes und der starken Rauchentwicklung aus dem Mehrfamilienhaus evakuiert werden. Eine sich zur Tatzeit in dem Haus aufhaltende Besucherin erlitt eine Rauchvergiftung und musste zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. An dem Mehrfamilienhaus entstand erheblicher Sachschaden in derzeit noch nicht genau bekannter Höhe.

Der Beschuldigte war zur Tatzeit erheblich alkoholisiert. Er erlitt durch den Brand eine Rauchvergiftung und wurde kurzzeitig zur Beobachtung in ein Krankenhaus verbracht. Er ist bereits mehrfach vorbestraft und stand zur Tatzeit unter Bewährung.

Der Beschuldigte wurde am 06.12.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 07.12.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte hat sich in seiner Beschuldigtenvernehmung nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

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