Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 23-jährigen Syrer Anklage zum Amtsgericht Pirna – Schöffengericht – erhoben. Dem Beschuldigten liegt unter anderem gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern und Fahren ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen zur Last.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen dem 25. Juli 2023 und dem 17. Oktober 2023 in drei Fällen insgesamt 34 Syrer und einen Palästinenser ohne die erforderliche Fahrerlaubnis als Fahrer über die Tschechische Republik in das Bundesgebiet verbracht zu haben.
Für die drei Fahrten soll der Beschuldigte ein Entgelt in Höhe von insgesamt mindestens 10.000 Euro erhalten haben.
Der Beschuldigte konnte im Rahmen umfangreicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Bundespolizei identifiziert werden. Er befand sich bereits in der Republik Slowenien in Strafhaft und wurde am 2. Juni 2025 aufgrund eines in diesem Verfahren bestehenden Europäischen Haftbefehls von den slowenischen Behörden nach Deutschland ausgeliefert. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist bereits einschlägig vorbestraft und stand zu den Tatzeiten unter Bewährung. Er hat bislang keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Das Amtsgericht Pirna wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Pirna bestimmt.






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