Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 17-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Riesa – Jugendschöffengericht – unter anderem wegen des Verdachts der Herstellung und des Besitzes einer biologischen Waffe und des vorsätzlichen unerlaubten Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen in 13 Fällen erhoben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen vom 17. April 2025, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, kurz vor dem 19. Dezember 2024 in einem eigens dafür eingerichteten Labor im Dachgeschoss seines Elternhauses in Zeithain drei Ampullen eines Gemisches aus Aconitin und Ricin hergestellt und wissentlich im Kühlschrank des Labors aufbewahrt zu haben. Ricin ist eine biologische Waffe im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes.

Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, im Zeitraum Januar 2024 bis November 2024 in 13 Fällen Blitzknallsätze hergestellt zu haben, die er teilweise im hauseigenen Garten oder in der Nähe seines Wohnortes zur Umsetzung brachte. Die für die Herstellung der Blitzknallsätze erforderlichen Chemikalien soll sich der Beschuldigte zuvor bei einem Online-Versandhändler beschafft haben.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat sich geständig eingelassen. Als Motiv gab er wissenschaftliches bzw. experimentelles Interesse an. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen haben keine Hinweise ergeben, dass der Beschuldigte mit Selbst- oder Fremdschädigungsabsicht handelte.

Haftbefehl wurde nicht beantragt, da – insbesondere auch unter Berücksichtigung der Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes – keine Haftgründe vorliegen.

Das Amtsgericht Riesa wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Riesa bestimmt.

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