Die Staatsanwaltschaft Leipzig lässt seit heute Vormittag (04.02.2026) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Amtsgerichts Leipzig die Wohn- und Geschäftsräume, Fahrzeuge sowie die Person des sächsischen Landtagsabgeordneten Jörg Dornau durch Kräfte des Zollfahndungsamts Dresden durchsuchen.

Die Maßnahmen erfolgen in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig gegen den Landtagsabgeordneten Dornau wegen des Tatvorwurfs eines Verstoßes gegen § 18 Außenwirtschaftsgesetz (AWG), da er einem Ausfuhr- oder Verkaufsverbot nach Belarus, das der Durchführung einer europarechtlichen Sanktionsmaßnahme der gemeinsamen Außen -und Sicherheitspolitik dient, zuwidergehandelt haben soll.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in einer Zollanmeldung im August 2022 unzutreffend Kasachstan als Bestimmungsland für einen Teleskoplader angegeben zu haben, um das Ausfuhrverbot nach Belarus – dem eigentlichen Bestimmungsland des Fahrzeugs – durch Nutzung von Transitländern zu verschleiern. In der Folge sei das Fahrzeug tatsächlich nach Belarus ausgeführt worden. Umgehungsgeschäfte wie eine sogenannte Umgehungsausfuhr sind nach dem AWG in Verbindung mit der europarechtlichen Verordnungslage verboten und strafbar.

Die Durchsuchungen dienen der Sicherstellung von Gegenständen, die für das Ermittlungsverfahren als Beweismittel in Betracht kommen.

Eine Durchsuchung von Räumen des Landtags oder der Fraktionen erfolgt nicht.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Leipzig war vor Beginn der Durchsuchungsmaßnahmen die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten in der um 10:00 Uhr begonnenen 24. Plenarsitzung durch den Sächsischen Landtag beschlossen worden.

Weitere Auskünfte zu den laufenden strafprozessualen Maßnahmen sind derzeit nicht möglich.

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