Das Landgericht Leipzig – Wirtschaftsstrafkammer – hat einen 41-jährigen Angeklagten wegen sechs Fällen des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs im Bereich des „Cybertrading“ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil vom 4. Juni 2026 ist rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden leitet nunmehr die Vollstreckung einer erstmalig in Sachsen gegen ein Mitglied des Managements im Bereich des Cybertradings verhängten Strafe ein.
Nach den gerichtlichen Feststellungen und aufgrund der Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen war der israelische Verurteilte Teil eines sogenannten „Brandbetreibers“ (Betreiber von Onlineanlagebetrugsplattformen) und dort im mittleren Management in den Jahren 2020 bis 2022 tätig.
Der international agierende Brandbetreiber ist allein in Deutschland für über vier Millionen Euro an Schaden verantwortlich gewesen. Weltweit liegt der Schaden mutmaßlich bei über 65 Millionen Euro. Der Brandbetreiber betrieb mehrere Callcenter unter anderem in Georgien und Israel und ließ von dort aus Geschädigte weltweit und auch in Deutschland durch Callcenteragenten kontaktieren. Der im Urteil festgestellte Sachverhalt umfasst 599 deutschsprachige Geschädigten, wovon ein Teil aus Sachsen stammt.
Der Verurteilte wurde im Juni 2024 in Montenegro aufgrund eines von der Generalsstaatsanwaltschaft Dresden beantragten internationalen Haftbefehls festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Die Anklageerhebung erfolgte im Dezember 2025. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung saß der Verurteilte ununterbrochen in Untersuchungshaft.
Der geständige Verurteilte soll seine Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt in Sachsen verbüßen. Er leistete im Prozess eine Schadenswiedergutmachung in Höhe von über 200.000 Euro. Über die Verteilung an die Geschädigten wird im Rahmen der Strafvollstreckung entschieden.
Zum Hintergrund
Zum erfolgreichen „Action Day“ in diesem Verfahren siehe die Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 22. November 2022.
Beim „Cybertrading“ wurden vermeintliche Geldanlageprodukte im Internet zum Handel angeboten und große Gewinne bei geringen Investitionen versprochen. Über Werbeanzeigen wurden die Geschädigten in Portale geleitet, um an die persönlichen Daten zu gelangen. Mit diesen Daten wurden dann Kundenkonten bei fingierten Online-Handelsplattformen angelegt und Gelder auf ausländische Konten transferiert. Von den eingezahlten Gesamtsummen wurden den Geschädigten nur maximal drei Prozent ausgezahlt oder in Aussicht gestellte Gewinnbeteiligungen gänzlich verwehrt.
Tatsächlich wurden die Einzahlungen von Anlegern jedoch nie gewinnbringend investiert. Über unterschiedlichste Plattformen und Websites wurde gegenüber den Opfern die Illusion eines existierenden Accounts aufrechterhalten. Dort wurden den Geschädigten durch vermeintlich erfolgreiche Trades Gewinne vorgetäuscht, um weitere Investitionen zu generieren.
Sobald ein Anleger skeptisch wurde oder eine Auszahlung wünschte, brach der Kontakt oftmals ab oder das Investment erlitt einen überraschenden Einbruch, welcher einen plötzlichen Totalverlust des Investments suggerierte. Die Täter agierten aus professionell betriebenen Callcentern im Ausland.






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