„Mit dieser Entscheidung des Stadtrates tut sich die Stadt Leipzig keinen Gefallen. Es ist überaus bedauerlich, dass trotz gemeinsamer Bemühungen und Aktivitäten der Leipziger Wirtschaftsakteure nunmehr verbindliche Zielgrößen zur Verkehrsmittelwahl (Modal Split) in den Planungsgrundsätzen des STEP – im wahrsten Sinne des Wortes – festgeschrieben sind“, kritisiert Wolfgang Topf, Präsident der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig.

„Die Wirtschaft steht grundsätzlich hinter den zentralen Aussagen des Stadtentwicklungsplans (STEP) Verkehr und öffentlicher Raum. Aber durch die starren Vorgaben zur Verkehrsmittelwahl und Verkehrsraumaufteilung vergibt sich Leipzig als wachsende Großstadt die Chance, in seiner Verkehrs- und Raumplanung auf künftige Entwicklungen, z. B. der Einwohnerzahl, der Pendlerbewegungen und der Verkehrsmittelwahl flexibel reagieren zu können. Der Stadtrat legt sich mit seiner Entscheidung eigenhändig Fesseln an und beschränkt seinen Handlungsspielraum bei künftigen Entscheidungen zur Verkehrsplanung und zu einzelnen Verkehrsprojekten.

Dass es auch anders geht, beweist das Verkehrskonzept der Stadt Dresden, das auf dirigistische Maßnahmen wie verbindliche Zielstellungen für den Modal Split verzichtet und in seiner Präambel erklärt: ‚Verkehr ist kein Selbstzweck. Er dient der Mobilität der Bürger und Sicherung der urbanen Wirtschaft. Beides setzt die freie Verkehrsmittelwahl voraus‘.

Die für Leipzig beschlossene überflüssige Reglementierung basiert zudem auf einer veralteten Datenbasis. Aus Sicht der lokalen Wirtschaft ist es unverantwortlich, für eine der wichtigsten Strategieplanungen der Stadt Leipzig auf Daten aus dem Jahr 2008 abzustellen, die weder die Entwicklung der Pendlerzahlen noch des Kfz-Bestands in den letzten Jahren berücksichtigen.

Die Leipziger Kammern und Wirtschaftsverbände haben angeboten, gemeinsam mit der Verwaltung eine aktuelle Datengrundlage zu erarbeiten, auf deren Basis der STEP mit der notwendigen Flexibilität bei der Organisation des Stadtverkehrs umgesetzt werden kann. Wir fordern deshalb mit Nachdruck bei der Umsetzung der Maßnahmen des STEP adäquat gehört und angemessen beteiligt zu werden, damit die Belange des  Wirtschaftsverkehrs hierbei gebührend berücksichtigt werden können.“

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