Kommunen und Eltern sollten nicht zusätzlich belastet werden. Dieses Versprechen wurde doppelt gebrochen: Zum einen sollen alle tatsächlichen Verbesserungen anteilig durch die Eltern bezahlt werden, zum anderen soll laut Gesetzentwurf der zulässige prozentuale Elternanteil nach § 15 SächsKitaG sogar noch um 10 % (Kindergarten und Hort von 30 % auf 33 %) bzw. 13 % (Krippe von 23 % auf 26 %) erhöht werden.
Ich appelliere an CDU und SPD: Dieser Vorschlag muss ohne Wenn und Aber zurückgenommen werden. Der Freistaat muss zusätzliche Mittel einstellen. Ein bloßes „Abfedern“ ist eine erneute Täuschung der Eltern.