Innenminister Markus Ulbig hat heute der Stadt Meißen vier Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt 2,6 Millionen Euro aus den Bund-Länder-Programmen "Stadtumbau Ost" (SUO) und "Städtebaulicher Denkmalschutz" (SDP) übergeben. Innenminister Markus Ulbig: "Meißen profitiert von den Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung. Die Stadt kann so weiter städtebaulich wertvolle Gebäude sanieren, die stadttypische Identität prägen und die Stadt an die demographische Entwicklung anpassen."

Drei Fördermittelbescheide stammen aus dem Städtebauprogramm “Stadtumbau Ost”. Mit diesem Förderprogramm sollen die Städte an die demographische Entwicklung angepasst und die Innenstädte aufgewertet werden. Die Stadt Meißen erhält Finanzhilfen in Höhe von 226.000 Euro für die Fördergebiete “Meißen links der Elbe” und “Meißen rechts der Elbe”. Mit diesen Finanzhilfen können beispielsweise die Sanierung des “Oberen Schulhofes des Franziskaneums”, der Ausbau der “Loosestraße” sowie die Sanierung der Stützmauer Lommatzscher Tor unterstützt werden. Weiterhin erhält die Stadt Meißen Finanzhilfen in Höhe von 750.000 Euro vom Bund und Freistaat Sachsen aus dem Programmteil zur Sicherung von städtebaulich wertvollen Gebäuden. In diesem Programmteil braucht die Stadt keinen kommunalen Eigenanteil leisten. Die Finanzhilfen werden für die Sicherung des “Hamburger Hofs” eingesetzt. Das Gebäude wurde 1896 im Stil des Späthistorismus errichtet.

Der vierte Fördermittelbescheid stammt aus dem Städtebauprogramm “Städtebaulicher Denkmalschutz” und ist für das Gebiet “Historische Altstadt 2014-2022” vorgesehen. Das Förderprogramm “Städtebaulicher Denkmalschutz” zielt auf die Sicherung von bau- und kulturhistorisch wertvollen Stadtkernen, die Identität und Charakter der Städte prägen. Dafür stehen in diesem Jahr über 1,64 Millionen Euro aus Bund-Länder-Finanzhilfen zur Verfügung. Geplant sind u. a. die Gestaltung des Schulplatzes mit dem Umbau des Kreuzgangs zwischen Roter Schule und Stadtbibliothek sowie die Sanierung des Stadttheaters.

Den Städten und Gemeinden im Freistaat Sachsen können Finanzhilfen aus den fünf verschiedenen Bund-Länder-Programmen der Städtebauförderung “Stadtumbau Ost”, “Städtebaulicher Denkmalschutz”, “Aktive Stadt- und Ortsteilzentren”, “Soziale Stadt” und “Kleinere Städte und Gemeinden” zur Verfügung gestellt werden.

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