Für die frühzeitige individuelle Beratung der Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten sowie für die schnelle Vermittlung der Gefangenen in Arbeit oder Ausbildung bereits während der Haftzeit trafen sich die Vertreter der Agenturen für Arbeit, Jobcenter und Justizvollzugsanstalten am 23. September 2015 zu einem Erfahrungsaustausch.

Justizminister Sebastian Gemkow: “Ich freue mich sehr über die bisherige Ausgestaltung der Zusammenarbeit der örtlichen Agenturen für Arbeit, Jobcenter und der Justizvollzugsanstalten. Den derzeit rund 3.400 Gefangenen im sächsischen Justizvollzug können mit einem so geregelten und ausgestalteten Übergangsmanagement sinnvolle Perspektiven und realistische Zukunftsvorstellungen vermittelt werden. Auch die im Justizvollzug erworbenen Schul- und Ausbildungsabschlüsse sowie Qualifikations- und Arbeitsnachweise sollen den Gefangenen die Möglichkeit bieten, zeitnah nach der Haftentlassung eine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle erhalten. Hier ist es besonders wichtig, frühzeitig mit diesen Organisationen zusammenzuarbeiten, um dem sogenannten Entlassungsloch nach der Haftentlassung wirkungsvoll zu begegnen. Dadurch wird ein wesentlicher Grundstein für ein straffreies Leben nach der Haft gelegt.”

Im Jahr 2014 wurden in Sachsen insgesamt 4.798 Personen aus der Haft entlassen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ist besonders die Zeit kurz nach der Haftentlassung, das sogenannte “Entlassungsloch”, ausschlaggebend für eine erfolgreiche und nachhaltige Wiedereingliederung oder für einen erneuten Rückfall in die Straffälligkeit. Diese Erkenntnis hat das Sächsische Strafvollzugsgesetz bereits aufgegriffen und Haftentlassene können in der ersten Zeit nach der Entlassung nicht nur durch externe Personen und Einrichtungen außerhalb des Vollzuges sondern auch durch Bedienstete des Justizvollzugs weiterbetreut werden.

Neben der bereits ausgestalteten Zusammenarbeit mit Sucht- und Schuldnerberatungsstellen, der Straffälligenhilfevereine, der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter bedarf es in Sachsen im Hinblick auf Unterkunft oder Wohnraum ebenfalls noch notwendige Kooperationen. Denn nur wenn es gelingt, die Haftentlassenen in ambulanten Programmen weiter zu betreuen, Wohnungslosigkeit vorzubeugen, Schulden zu regulieren, Suchthilfe und weitere Hilfsangebote in Kooperation mit ambulanten Diensten in Anspruch zu nehmen, dann kann gerade in den besonders gefährdeten ersten zwei Jahren nach der Haftentlassung die Wiedereingliederung nachhaltig verbessert und gefestigt werden.

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