Der Zustand der Gewässer in Sachsen hat sich in den vergangenen 25 Jahren deutlich verbessert. Diese Bilanz zieht Umweltminister Thomas Schmidt kurz vor dem Ende des aktuellen Bewirtschaftungszeitraumes der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). "Auch wenn in der Gesamtwertung die meisten Gewässer noch nicht den geforderten ‚guten' Zustand erreichen, sind die Erfolge für jeden sichtbar, der mit offenen Augen durch das Land geht", so der Minister.

“Schaumkronen durch Industrieabwässer, praktisch tote Bäche und Flüsse ohne einen einzigen Fisch oder ganze Großstädte wie Dresden, deren Abwässer ungeklärt in den nächsten Fluss gelangen – das alles gehört lange der Vergangenheit an”.

Beigetragen zu den Verbesserungen haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten erhebliche Anstrengungen für die Minderung des Stoffeintrages. So wurden im Freistaat Sachsen seit 1990 sieben Milliarden Euro in eine Abwasserentsorgung nach dem Stand der Technik investiert. In der Landwirtschaft unterstützt der Freistaat Bewirtschaftungsformen, die Stoffeinträge in Gewässer vermindern oder vermeiden. Allein im Jahr 2014 erhielten Landwirte dafür rund 38 Millionen Euro Fördermittel. Fast 40 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche werden so besonders bodenschonend und stoffeintragsmindernd bewirtschaftet.

“Dass der Zustand der Gewässer nach den fachlichen Kriterien der EU trotzdem noch nicht als ‚gut’ gilt, liegt am ganzheitlichen Ansatz der Wasserrahmenrichtlinie und an immer strengeren Zielen”, erläutert der Minister. “Nur wenn ausnahmslos jeder einzelne der zahlreichen chemischen und ökologischen Parameter mindestens mit ‚gut’ bewertet wird, gilt auch der Zustand des Gewässers insgesamt als ‚gut’. Hinzu kommt, dass in den letzten Jahren die Ziele für einzelne Parameter noch einmal deutlich strenger wurden”. So führe die neue Umweltqualitätsnorm für Quecksilber dazu, dass für kein einziges deutsches Oberflächengewässer der Zustand ‚gut’ erreicht werde.

Ich bin sicher, dass wir durch intensive Bemühungen – auch gemeinsam mit den Flussanrainern in unseren Nachbarländern – dem durch die Wasserrahmenrichtlinie definierten ‚guten’ Zustand weiter näher kommen werden”, so der Minister weiter. Dazu werde Sachsen die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Möglichkeiten wie Fristverlängerung oder auch Ausnahmeregelungen nutzen. “Die Vorstellung, nach jahrhundertelanger Übernutzung der Gewässer sei der gute Gesamtzustand in wenigen Jahren zu erreichen, zeugt jedoch von wenig Realitätssinn. Gewässerschutz bleibt eine Daueraufgabe, die uns alle angeht”.

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