Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt hat heute (18. März 2016) eine Initiative des Freistaates Sachsen zur Unterstützung der Landwirtschaft in den Bundesrat eingebracht. Die Landesregierung schlägt die Einführung eines Liquiditätshilfe- und Bürgschaftsprogrammes des Bundes für landwirtschaftliche Betriebe vor, das zinsgünstige oder zinsfreie Kredite mit mittlerer bis langer Laufzeit vorsehen soll.

Der Bundesrat soll sich zudem für die Einführung einer steuerlich begünstigten Risikoausgleichsrücklage einsetzen, die es Landwirten erlauben würde, in guten Zeiten steuerfrei Gewinne für schlechte wirtschaftliche Phasen zurückzulegen. Vor allem vor dem Hintergrund des Klimawandels plädiert Sachsen für die Aufnahme zusätzlicher Versicherungsrisiken wie zum Beispiel Dürre in die steuerermäßigte Mehrgefahrenversicherung vor. Und schließlich schlägt der Freistaat vor, die geltenden Thesaurierungsregelungen für die günstige Besteuerung von in mittelständischen Unternehmen verbleibenden Gewinnen nach Möglichkeit für landwirtschaftliche und gärtnerische Unternehmen als Instrument zur Liquiditätssicherung auszubauen.

„Ich glaube, dass wir unseren landwirtschaftlichen Betrieben mit diesen vier Maßnahmen nachhaltig helfen können“, sagte der Minister im Bundesrat. „Die Lage der deutschen Landwirtschaft, insbesondere die der Milchbauern und Schweinehalter, ist mittlerweile existenzbedrohend. Bereits seit mehr als einem Jahr bewegen sich die Erzeugerpreise für Milch und Schweinfleisch auf niedrigstem Niveau. Viele Landwirte können ihre laufenden Kosten nicht mehr erwirtschaften, da die Produktionskosten für Milch und Schweinfleisch über den Erzeugerpreisen liegen. Ein Land allein kann da nicht viel erreichen, wir brauchen vielmehr die Hilfe der Bundesregierung. Deshalb soll der Bundesrat den Bund bitten, alle möglichen Optionen, die zur Entspannung der wirtschaftlichen Situation der Landwirte beitragen können, schnell zu prüfen.“

Die Landwirtschaft ist mit den Mitteln der allgemeinen Wirtschafts- und Agrarpolitik, insbesondere der Handels-, Steuer-, Kredit- und Preispolitik, in den Stand zu setzen, die für sie bestehenden naturbedingten und wirtschaftlichen Nachteile gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen auszugleichen. Das schreibt das Landwirtschaftsgesetz des Bundes schon seit Jahren ausdrücklich vor. „Ich erwarte vom Bund, dass er sich von diesen gesetzlichen Vorgaben leiten lässt, um der deutlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der landwirtschaftlichen Betriebe Einhalt zu gebieten“, so der Minister. „Eine funktionierende heimische Landwirtschaft ist unerlässlich für die nachhaltige Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln.“

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