Die gestern Abend in Berlin erzielten Ergebnisse der Spitzen von CDU/CSU und SPD für eine erleichterte Arbeitsmarktintegration für Geflüchtete im Rahmen eines Integrationsgesetzes begrüßt Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: „Die gesamte Bundesregierung hat nun erkannt, dass wir die Hürden für Geflüchtete in der Ausbildung und auf dem Arbeitsmarkt wegräumen müssen. Wir müssen zügig die gesetzlichen Regelungen schaffen, damit die Integration der zu uns Geflüchteten in Arbeit gelingt.“

Dabei ist es ein wichtiger Schritt, auch die Instrumente zur Ausbildungsförderung von Ausländerinnen und Ausländern  zu öffnen.

Hierzu gehört  der vom Freistaat Sachsen über den Bundesrat eingebrachte Punkt „Rechtssicherheit während der Ausbildung“, der nun  in den Eckpunkten für das neue Integrationsgesetz zu finden ist. Arbeitsminister Dulig: „Uns war es ein Anliegen, dass die Altersgrenzen für Berufsausbildungen aufgehoben werden. Während der Ausbildung erhalten die Betroffenen nun automatisch eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung.“ Damit ist für Auszubildende und Firmen Rechtssicherheit geschaffen.

Nach einem erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung erhält der Absolvent eine weitere Duldung für bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche, sofern er nicht im Betrieb verbleibt. Für eine anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht der Beschäftigung entsprechend für zwei Jahre erteilt. „Mit diesem Schritt wird die Bereitschaft unserer Unternehmen steigen, solche Ausbildungsplätze anzubieten, denn sie bilden nun auch für ihre eigene Zukunft aus“, so Dulig.

Die Pläne, für einen Zeitraum von drei Jahren bei Asylbewerbern und Geduldeten gänzlich auf die Vorrangprüfung zu verzichten, begrüßt der sächsische Arbeitsminister. In Folge dessen würde in diesem Zeitraum auch eine Zulassung für eine Tätigkeit in der Leiharbeit möglich. Allerdings kritisiert er das Vorhaben, den Verzicht auf Gebiete mit geringer Arbeitslosigkeit zu begrenzen. „Die Vorrangprüfung muss auch in Sachsen weg. Die Einschränkung auf Teile Deutschlands ist nicht sinnvoll. Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch unsere Unternehmen und die hier wohnenden Asylsuchenden, die eine Arbeit suchen, von der neuen Regelung profitieren.“

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