Am heutigen Vormittag durfte Nordsachsens Landrat Kai Emanuel aus den Händen des Sächsischen Staatsministers für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt, die Fördermittelbescheide für den Landkreis Nordsachsen aus dem Programm „Brücken in die Zukunft“ in Empfang nehmen.

170 Maßnahmen der Nordsächsischen Städte und Gemeinden sowie des Landkreises werden gefördert.  Dafür wurden dem Landkreis und den kreisangehörigen Kommunen beantragte Fördermittel in Höhe von knapp 23 Mio. Euro (€ 22.915.808,17) für Investitionen in konkrete Projekte zugesagt. 35 Prozent der Mittel stehen der Landkreisverwaltung zu. Die restlichen gut 1,6 Mio. (€ 1.527.000 LK und € 93.220,83 der Städte und Gemeinden) werden in einer zweiten Bewilligungsrunde bis Mitte September mit neuen Maßnahmen untersetzt und zur Bewilligung eingereicht.

„Ich freue mich, dass wir nunmehr Klarheit darüber haben, welche Maßnahmen in den kommenden Jahren in Nordsachsen realisiert werden können. Es sind Projekte verschiedenster Art, hat man doch die Palette der Fördergegenstände bewusst breit gewählt. Die Gemeinden und der Landkreis werden mit dem Ziel der Stärkung der Investitionstätigkeit zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft bei der Durchführung von Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen in die kommunale Infrastruktur unterstützt.

Entsprechend der Mittelherkunft werden zwei Programmteile unterschieden: „Budget Bund“ und „Budget Sachsen“.

Mögliche Fördergegenstände:

Budget Sachsen:

Die Mittel des Budgets „Sachsen“ sind trägerneutral für investive Maßnahmen zur Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen in den Förderbereichen

  1. Schulhausbau,
  2. Bau und Ausbau von Kindertagesstätten,
  3. Straßenbau,
  4. Öffentlicher Personennahverkehr,
  5. Wasser- und Abwasserversorgung,
  6. Gewässerschutz,
  7. Brachflächenrevitalisierung,
  8. Sportstätten,
  9. Verwaltungsgebäude und Sonderbauten sowie Einrichtungen für soziale Zwecke

Budget Bund:

Gefördert werden Investitions- und Erhaltungsmaßnahmen an der kommunalen Infrastruktur in den Bereichen

  1. a) Krankenhäuser,
  2. b) Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, ohne Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm,
  3. c) Städtebau (ohne Abwasser) einschließlich altersgerechter Umbau, Barriereabbau (auch im öffentlichen Personennahverkehr),
  4. d) Brachflächenrevitalisierung,
  5. e) Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels,
  6. f) Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen,
  7. g) Luftreinhaltung,
  8. h) Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, einschließlich des Anschlusses dieser Infrastruktur an ein vorhandenes Netz, aus dem Wärme aus erneuerbaren Energieträgern bezogen wird,
  9. i) Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur,
  10. j) Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung und
  11. k) Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten.

Einrichtungen gemäß Buchstabe a bis g außerhalb der sozialen Daseinsvorsorge, die durch Gebühren und Beiträge vollständig zu finanzieren sind, können nicht gefördert werden.

In eigener Sache – Eine L-IZ.de für alle: Wir suchen „Freikäufer“

Eine L-IZ.de für alle: Wir suchen „Freikäufer“

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar