Vor der parlamentarischen Sommerpause hat die sächsische Landesregierung die Novellierung der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ beschlossen. „Die bestehende Förderrichtlinie ist nicht nur finanziell deutlich erweitert worden, sondern hinzugekommen sind u.a. auch zwei neue Fördermaßnahmen – die Sprach- und Integrationsmittlerdienste sowie die „Kommunalen Integrationskoordinatoren“. Dadurch kann der Landkreis Leipzig auf zwei zusätzlichen Wegen im Bereich der Integration von geflüchteten Menschen unterstützt werden“, so Petra Köpping, Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration und Mitglied der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag.

„Mit dieser Förderrichtlinie wird nun auch der Aufbau und die Arbeit einer Servicestelle für einen regionalen Sprach-und Integrationsmittlerdienst unterstützt. Es ist einfach wichtig, dass die Menschen auf Behörden und Ämtern kommunizieren können. Die „Kommunalen Integrationskoordinatoren“ wiederum sollen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Integration vor Ort beraten. So können sie z.B. als Anlaufstelle für alltägliche Anliegen oder die Sammlung und Bündelung von Integrationsangeboten genutzt werden“, so Köpping weiter.

„Der Landkreis Leipzig kann hier also eine neue Förderung in Anspruch nehmen, die sich nahtlos einreiht in viele weitere neue Programme und Förderrichtlinien in allen möglichen Politikbereichen, durch die der Freistaat Sachsen die kommunale Ebene nach Kräften unterstützt“, so Köpping abschließend.

Hintergrund: Vom Landkreis Leipzig können bis zu zehn Stellen solcher „Kommunaler Integrationskoordinatoren“ beantragt werden. Insgesamt stehen 100 Stellen für die zehn Landkreise im Freistaat bereit. Darüber hinaus ist die Koordinationskraft Integration zur Stärkung der Arbeit lokaler und regionaler Netzwerke oder für Koordinierungsaufgaben im Bereich Integration auch weiterhin Bestandteil der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“. Hier kann jeder Landkreise und jede Kreisfreie Stadt eine solche Koordinationskraft beantragen.

Weitere Informationen zu dieser und zu weiteren Förderrichtlinien aus dem Geschäftsbereich der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration finden sich unter: http://www.sms.sachsen.de/28525.html

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