Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte es für rechtswidrig erklärt, dass das Kultusministerium die Kriterien für die Wahl des Bildungsweges per Verordnung festlegt. CDU und SPD legen nun einen Entwurf vor, um den Umgang mit Bildungsempfehlungen im Schulgesetz zu regeln. Cornelia Falken, Sprecherin der Linksfraktion für Bildungspolitik, kommentiert: Wir halten es grundsätzlich für falsch, junge Menschen nach der vierten Klasse auszusortieren.

Diese Schulstruktur stammt von 1919, sie ist überholt. Wir stehen für längeres gemeinsames Lernen mindestens bis zur Klasse 8. Bis dahin muss der Übergang zur weiterführenden Schule so geregelt werden, dass die Verfassung nicht verletzt wird. In Art. 101 Abs. 2 sichert sie „das natürliche Recht der Eltern, Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen“. Im Kern geht es um die Frage, ob und wie der Staat die freie Schulwahl der Eltern einschränkt.

Eltern, die ihr Kind trotz einer Bildungsempfehlung für die Mittelschule an einem Gymnasium anmelden wollen, sollen künftig ein verpflichtendes Beratungsgespräch und ihre Sprösslinge eine „schriftliche Leistungserhebung ohne Benotung“ absolvieren müssen. Wie das konkret aussehen soll, will das Kultusministerium als oberste Schulaufsichtsbehörde weiter selbst bestimmen. Sie behält sich so die Möglichkeit vor, an Eltern und Gesetzgeber vorbei unverhältnismäßig strenge Kriterien für den Übergang ans Gymnasium aufzustellen.

Es ist gut und notwendig, dass unsere guten und engagierten Lehrkräfte die Eltern bei der Schulwahl pädagogisch begleiten. Am Ende muss die Entscheidung allerdings – trotz aller Beratungsgespräche und Prüfungen – wirklich bei den Eltern liegen, wenn die Regelung verfassungsgemäß sein soll. Indes begrüßen wir es als entlastenden Schritt, dass künftig in der 6. Klasse keine Bildungsempfehlungen mehr geschrieben werden müssen.

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