Bis spätestens 1. Januar 2017 können Unternehmen Altbestände an Holz bei der Stadt Leipzig anmelden. Grund sind die mit der 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz neu aufgenommenen geschützten Holzarten. Die Anmeldung vor dem Datum der Unterschutzstellung wird empfohlen, da in diesem Fall später keine weiteren Nachweise über die Einfuhr vor dem 2. Januar 2017 erforderlich sind.

Ausführliche Informationen sind in der öffentlichen Bekanntmachung am 26. November 2016 im Leipziger Amtsblatt Nr. 21/2016 zu finden. Demnach können Leipziger Unternehmen, welche bereits über Bestände von Holz der unter Schutz gestellten Arten in allen Verarbeitungsstufen einschließlich deren Endprodukte (zum Beispiel auch Musikinstrumente, Möbel) verfügen, diese Bestände schriftlich bei der Stadt Leipzig, Amt für Umweltschutz, Naturschutzbehörde, 04092 Leipzig, als Altbestände anmelden.

Schwerpunktmäßig dürften sich Musikinstrumentenhersteller und -händler (insbesondere Zupf- und Blasinstrumente) sowie natürlich Holzhändler als Lieferanten für diese Unternehmen angesprochen fühlen. Im Handel werden aber auch Möbel aus Palisander oder Furniere, Täfelungen, Parkett und Messerhefte angeboten.

Als Frist zählt der Posteingang bei der Stadt Leipzig. Genutzt werden kann auch der Frist-Briefkasten der Stadt Leipzig am Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6. Wird die Anmeldung der Altbestände bis 1. Januar unterlassen, müssen die Unternehmen die Einfuhr vor dem 2. Januar 2017 bei einer örtlichen Überprüfung nachweisen können, ansonsten muss mit dem Verlust der Bestände durch Beschlagnahme und Einziehung sowie mit Bußgeld oder einer Strafverfolgung gerechnet werden.

Für Rückfragen sind die Mitarbeiter/innen der Naturschutzbehörde unter Telefon 0341 123-3859, Fax 0341 123-3855 oder per E-Mail unter der Adresse umweltschutz@leipzig.de zu erreichen.

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