Das neue Beobachtungsgebiet umfasst folgende Ortsteile:
• Lützschena-Stahmeln
• Wahren
• Lindenthal
• Wiederitzsch
• Möckern
• Gohlis
• Eutritzsch
• Seehausen
• Mockau
• Plaußig-Portitz
• Thekla
• Schönefeld-Abtnaundorf
Das alte Beobachtungsgebiet für Geflügelpest bei Wildvögeln bleibt bestehen.
Die Maßnahmen für das Beobachtungsgebiet bei Geflügelpest im Nutzgeflügelbestand sind einschneidender als die bisherigen Restriktionen bei Wildvogel-Geflügelpest. So ist die Anzahl der verendeten Tiere unverzüglich dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt zu melden, und kein Geflügel darf aus einem Bestand in einen anderen verbracht oder aufgenommen werden.
Nach wie vor gilt für alle gehaltenen Vögel im Freistaat Sachsen die Aufstallungspflicht.
Die Allgemeinverfügung mit den für das Beobachtungsgebiet geltenden Maßnahmen ist als Download auf der Internetseite der Stadt Leipzig www.leipzig.de/vogelgrippe zu finden.
In eigener Sache: Lokaler Journalismus in Leipzig sucht Unterstützer
https://www.l-iz.de/bildung/medien/2017/01/in-eigener-sache-wir-knacken-gemeinsam-die-250-kaufen-den-melder-frei-154108