Ab dem 1. März beginnt die sogenannte Schonzeit, in der Rodungen und radikale Verschnitte an Bäumen und Sträuchern nur mit einer Ausnahmegenehmigung vom Amt für Umweltschutz durchgeführt werden dürfen. Die Schonzeit dient dem Schutz von Lebensräumen und endet am 30. September. Für Fällungen in dieser Zeit können empfindliche Geldstrafen anfallen, weshalb viele die Zeit vor dem 1. März noch schnell nutzen wollen, sich des Grüns zu entledigen.

Dabei wird des Öfteren ignoriert, dass auch jetzt Regeln gelten, die einzuhalten sind. Ein Beispiel für die Missachtung dieser Regeln konnte vor kurzem in der Engertstraße in Lindenau beobachtet werden. „Dort mussten wir feststellen, dass Gehölze gerodet wurden, die auch außerhalb der Schonzeit durch die Leipziger Baumschutzsatzung geschützt waren. Das erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und führt zu entsprechenden Strafen“, so Anja Werner vom Ökolöwe – Umweltbund Leipzig e.V.

„Wir setzen uns dafür ein, dass solche Verstöße aufgedeckt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Denn mit dem Stadtgrün wird die wachsende Leipziger Bevölkerung auch an Lebensqualität, sauberer Luft und zwitschernden Vögeln einbüßen. Deshalb rufen wir dazu auf, uns radikale Rodungen zu melden, damit geklärt werden kann, inwiefern eine rechtliche Grundlage gegeben ist“, sagt Werner. Informationen nimmt der Ökolöwe unter www.ökolöwe.de oder telefonisch unter 0341-3065-370 entgegen.

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