2015 verzeichnete die AOK PLUS rund 70.000 Personen mit über 206 Millionen Euro Beitragsschulden (Kleine Anfrage Parlaments-Drucksache 6/4690 „Beitragsschuldner bei der AOK PLUS“). Das bedeutet, dass im Durchschnitt jeder Beitragsschuldner der AOK PLUS rund 3.000 Euro an Beiträgen schuldet. Im Zusammenhang mit dem Antrag „Gesetzliche Krankenversicherung für Beamte, Selbstständige und Freiberufler – eine Kasse für alle!“ (Drucksache 6/8129) erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE Susanne Schaper: „Als Ergebnis rückständiger Beiträge bei der Krankenkasse erfolgt schließlich der Ausschluss. So lebten im Jahr 2015 in Deutschland schätzungsweise 80.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz.“

„Das heißt, dass sie im Krankheitsfall jede Behandlung aus eigener Tasche zu zahlen haben. Doch wer sich schon die Beiträge zur Krankenkasse nicht leisten kann, weil sie schlicht zu hoch sind, ist auch selten in der Lage, die teuren Behandlungen durch Ärzte oder Krankenhäuser zu bezahlen. Deshalb fordern wir als ersten Schritt zu einer Bürgerversicherung, die Krankenversicherungspflicht auf Selbstständige, Freiberufler und Beamte auszuweiten. Dadurch stärkt man die gesetzliche Krankenversicherung und stellt sicher, dass auch mit zunehmendem Alter die Beiträge zur Krankenversicherung für Selbstständige bezahlbar bleiben.“

Luise Neuhaus-Wartenberg, Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag für Klein- und Mittelständische Unternehmen und Handwerk, ergänzt: „Es ist wirklich an der Zeit, sich der sozialen Probleme von Selbstständigen anzunehmen: Selbstständige müssen Beiträge gemessen an ihrem tatsächlichen Einkommen zahlen können, und nicht wie bisher nach einer festgelegten und vielfach unrealistischen ‚Mindestbeitragsbemessung‘. Viele Selbstständige, vor allem Soloselbstständige, haben ein deutlich unterdurchschnittliches Einkommen. Für sie gilt aber die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage. Dabei wird fiktiv von einem monatlichen Einkommen von 2.231 Euro ausgegangen, bei Existenzgründung und in Härtefällen von 1.487 Euro. Das heißt: Je geringer das Einkommen, desto höher der Anteil, den der Krankenkassenbeitrag ausmacht. Viele geraten mit ihren Beitragszahlungen in Rückstand.

So beklagen die Krankenkassen steigende Beitragsschulden. Der Verband der Ersatzkassen beziffert sie mit sechs Milliarden Euro. Die Folge ist eingeschränkte gesundheitliche Versorgung für viele Selbstständige. Das darf nicht so bleiben. Deshalb fordern wir in einem ersten Schritt, dass der Mindestbeitrag sich nach der Geringfügigkeitsgrenze (zurzeit 450 Euro im Monat) bemisst und dass ab dieser Grenze sich der Beitrag nach dem tatsächlichen Einkommen richtet.“

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