Wir, das Queer Refugees Network Leipzig, unterstützen lesbisch, schwule, trans* und inter* (LSBTI*) Geflüchtete, unter anderem aus dem Irak. Die Situation im Irak für homosexuelle Menschen muss als extrem gefährlich bezeichnet werden. Trotz dieser Tatsache und z. T. schwerster Verfolgung sollen vier schwule Iraker aufgrund negativer Asylbescheide bzw. Dublin Bescheide abgeschoben werden.

Ein Mann ist im Irak nachweislich von Milizen verfolgt worden, es wurde öffentlich zu seiner Verfolgung und Tötung aufgerufen. Er wurde zwangsverheiratet. Im negativem Bescheid zum Asylverfahren schrieb das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge (BAMF), „dass er [nicht] von einer menschenrechtswidrigen Behandlung unmittelbar bedroht wäre“. Weiterhin nahm das BAMF an, Homosexualität würde „ihm bei seiner Rückkehr aufgrund seine[s] Verhalten[s] und seiner Kleidung auch nicht noch einmal unterstellt werden“.

Auch mit Verweis darauf, dass er verheiratet sei, lehnte das BAMF sein Asylgesuch ab. Dies sind unzulässige stereotype Annahmen über Homosexualität. Ein weiterer Mann konnte während seiner Anhörung zum Asylverfahren aus Angst nicht äußern, dass er homosexuell ist. Auch hier erging ein negativer Asylbescheid. Erst in der Klagebegründung gegen diesen Bescheid gelang es ihm, sich zu seiner Sexualität zu äußern. Er wurde im Irak von seiner Familie verfolgt.

Nachweislich versucht die Familie weiterhin, ihn zu finden und bedroht ihn mit dem Tod. Trotzdem wurde in seinem Fall der einstweilige Rechtsschutz abgelehnt, die „behauptete Bedrohungslage durch die im Irak verbliebene Familie wirkt konstruiert“.

Zwei weitere schwule Männer haben in Dänemark bzw. in Norwegen bereits negativ beschiedene Asylverfahren. Sie sollen nun von Deutschland nach Skandinavien abgeschoben werden, von wo aus die Abschiebung in den Irak droht. Nach Aussage der norwegischen LSBTI- Organisation Skeiven Verden würden Abschiebungen direkt vom Flughafen aus vorgenommen. Einer der beiden Fälle hat sein ganzes Leben lang ungeoutet in Angst gelebt. Er ist psychisch stark belastet, fühlt sich verfolgt und äußert immer wieder Suizidgedanken. Der andere Iraker wurde bereits im Irak geoutet und öffentlich mit Namen gesucht. Außerdem bekam er regelmäßig Briefe von Milizen, mit der Aufforderung sich zu ändern, ansonsten würden sie ihn töten. Einer seiner Bekannten wurde gesteinigt, da seine Homosexualität bekannt wurde.

Obwohl homosexuelle Handlungen im Irak nicht direkt unter Strafe stehen, werden Homosexuelle u. a. auf Grundlage des Artikels 394 für außereheliche sexuelle Beziehungen strafrechtlich verfolgt. Diese Bestimmung kriminalisiert de facto alle gleichgeschlechtlichen Beziehungen, da das Gesetz keine gleichgeschlechtlichen Ehen vorsieht. Es ist bekannt, dass Hinrichtungen von homosexuellen Menschen angeordnet werden. Es ist ebenfalls bekannt, dass Polizeibeamte und Mitglieder von Milizen häufig LSBTI*-Personen entführt, bedroht und getötet haben. In den Gebieten im Norden des Landes, die von der Gruppe „Islamischer Staat“ kontrolliert werden, werden Männer und Frauen aufgrund ihrer Geschlechtsidentität und und sexueller Orientierung ins Visier genommen. Im Irak gibt es weder ein Gesetz gegen Hassverbrechen, noch gegen Diskriminierung. Es gibt keine strafrechtlichen Mittel zur Strafverfolgung von Verbrechen, die aufgrund einer Voreingenommenheit gegenüber LSBTI*-Personen verübt werden. Trotz wiederholter Drohungen und Gewalt, die auf LSBTI*-Personen abzielt, hat es die Regierung weder vermocht Angreifer zu identifizieren, festzunehmen und zu belangen, noch die Opfer zu schützen. Die UN-Flüchtlingsorganisation UNHCR schrieb hierzu im November 2016 „Personen, deren sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität nicht den traditionellen Vorstellungen entsprechen, … sind den Meldungen zufolge häufig zahlreichen Formen von Misshandlungen durch verschiedene staatliche und nicht staatliche Akteure ausgesetzt, einschließlich durch ihre nahen und entfernten Familienangehörigen, das allgemeine gesellschaftliche Umfeld, staatliche Behörden sowie eine Vielzahl bewaffneter Gruppen.“

Erst vor wenigen Tagen wurde ein junger Mann in Bagdad gefoltert und getötet. Nach Angaben verschiedener Medien wird davon ausgegangen, dass er ermordet wurde, weil er „schwul aussah“. Er habe diesbezüglich Briefe erhalten, in denen er mit dem Tod bedroht wurde, sollte er sein Verhalten nicht ändern. Wir fordern eine Auseinandersetzung des BAMF mit der aktuellen Situation von LSBTI* Personen im Irak und eine Anerkennung der überaus gefährlichen Situation als Fluchtursache. Wir fordern die Bundesrepublik Deutschland auf, im Fall von abgelehnten Asylgesuchen in anderen EU-Staaten, vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen, die Fälle aus humanitären Gründen zu übernehmen und das Asylgesuch noch einmal zu überprüfen.

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