Die Justizministerkonferenz wird sich morgen in Berlin mit Harmonisierungsmöglichkeiten der juristischen Prüfungen befassen. Die Ausgestaltung der juristischen Prüfungen ist Ländersache und wird von jedem Bundesland selbst geregelt. Nach langjährigen gemeinsamen Vorarbeiten aller Bundesländer liegt nun ein abgestimmter Entwurf insbesondere für einen einheitlichen Pflichtstoffkatalog für die juristischen Prüfungen vor.

Justizminister Sebastian Gemkow: „Die im Beschlussvorschlag ausgesprochene Empfehlung zur Umsetzung des Pflichtstoffkatalogs stellt einen Meilenstein in den Harmonisierungsbestrebungen der Länder dar. Ich freue mich, dass hier alle Länder an einem Strang gezogen haben. Mit der Angleichung des Prüfungsstoffes in allen Bundesländern sind die juristischen Examina besser vergleichbar. Damit gewährleisten wir Chancengleichheit für alle Absolventen bei Bewerbungen auf öffentliche Ämter, aber auch in der Wirtschaft.“

Sachsen setzt sich bereits seit langem für bundesweit einheitliche Prüfungsbedingungen in den juristischen Examina ein. Schon vor einigen Jahren hatte Sachsen die Initiative zur Harmonisierung angestoßen. Die Umsetzung des jetzt vorgeschlagenen Pflichtstoffkatalogs führt darüber hinaus zu einer Begrenzung des Prüfungsstoffs für die sächsischen Studierenden und Referendare. Dies war ein weiteres von Sachsen mit Nachdruck verfolgtes Reformziel. Der Umfang des Stoffs für die Prüfungskandidaten wird damit wieder überschaubarer.

Die neue LZ Nr. 48 ist da: Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie

Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar