2.732 landwirtschaftliche Betriebe im Freistaat Sachsen erhalten in diesen Tagen rund 14,7 Millionen Euro als jährliche Ausgleichszulage für die Bewirtschaftung von Flächen mit natur- oder anderweitig bedingten Standortnachteilen. Für die Bewirtschaftung dieser Flächen haben die Betriebe einen besonderen Aufwand und müssen geringere Erträge hinnehmen. Größere zusammenhängende benachteiligte Gebiete sind das Erzgebirge, das Erzgebirgsvorland, der Nordosten Sachsens und das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet

„Betriebe, die in benachteiligten Gebieten Landwirtschaft betreiben, sind besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Eine rentable Bewirtschaftung dieser Flächen ist ohne Förderung kaum zu realisieren. Neben den bestehenden naturbedingten Nachteilen treten zunehmend neue, klimatisch bedingte Extreme infolge des Klimawandels auf und machen neue Anpassungsstrategien erforderlich“, sagte Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt.

„Gerade diese Gebiete sind für unser Landschaftsbild in Sachsen wichtig und prägend. Die Ausgleichszahlung ist daher eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft“, so Schmidt. Die natürlichen Bedingungen erfordern eine nachhaltige, oftmals extensive Bewirtschaftung. Durch diese Bewirtschaftungsform werden wichtige Funktionen der Landwirtschaft wie Ressourcenerhaltung, Klimaschutz und Offenhaltung der Landschaft unterstützt. Die Zahlung der Ausgleichszulage trägt auch dazu bei, Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich zu sichern sowie der Abwanderung aus ländlichen Regionen entgegen zu wirken.

Die Finanzierungsquellen sind der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und Sächsische Haushaltsmittel, die durch Beschluss der Abgeordneten des Sächsischen Landtages bereitgestellt wurden.

Informationen zur Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (Broschüre): | https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/29578

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