Zu den Ergebnissen der Innenminister-Konferenz (IMK) in Leipzig erklärt Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Die Innenminister arbeiten weiter an der Veränderung unserer Verfassungsordnung, die die Grund- und Freiheitsrechte als Schutzrechte gegen einen übergriffigen Staat konstituiert hat – aus den Erfahrungen des Scheiterns der Weimarer Republik und des nachfolgenden Dritten Reichs.“

„So hat sich die IMK unter Verweis auf angenommene terroristische Gefährdungen auf die sogenannte Vereinheitlichung von IT-Systemen und Datenspeichern polizeilicher Vorgangsbearbeitungssysteme verständigt. Dazu passt leider auch die beabsichtigte Errichtung des sogenannten Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums zur Telekommunikationsüberwachung (GKDZ TKÜ) für Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Berlin. Bislang wird zwar versichert, dass das GKDZ keine erweiterten Befugnisse erhalten soll und die erhobenen und übermittelten Daten unter Wahrung von Datenschutz und datenschutzrechtlichen Interessen der Betroffenen rein technisch bearbeitet werden. Wer allerdings Entwicklungen auf europäischer Ebene mitdenkt, weiß, dass auch die Europäische Kommission an der Erweiterung und Vereinheitlichung bzw. Interoperabilität der europäischen, nationalen und regionalen polizeilichen und Sicherheitsdatensysteme arbeitet.

Damit kommen die Sicherheitsbehörden insgesamt dem immer näher, was gemein hin als Big Data bezeichnet wird. Letztlich kommen die Rechte des Einzelnen unter die Räder, auch die Rechte von zu Recht oder Unrecht Verdächtigten oder Beschuldigten wie auch die eines jeden im Zuge von polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen, der Weitergaben an andere Staaten im Bereich des Visumsverfahrens oder anderweitiger Verfahren. Denn sie können  die Verwendung, Speicherung und Weitergabe der sie betreffenden Daten nicht mehr nachvollziehen oder kontrollieren. Der datengestützte Fehlalarm zu angeblich gefährlichen Journalisten am Rande des G20-Gipfels in Hamburg spricht Bände. Hier ist demokratische Gegenwehr gefordert, um die Grund- und Freiheitsrechte als Schutzrechte für die einzelnen Bürger zu verteidigen, den Datenschutz sowie die demokratische Kontrolle massiv zu stärken und die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland zu sichern.

Für Kriegsflüchtlinge aus Syrien steht mit dieser IMK eines fest: Ihr Leben ist dann sicher, wenn sich die Innenminister im Streit auf nichts festlegen können. Auch hier muss weiterhin dafür gestritten werden, was einem einfachen Menschen schnell einleuchtet: Weder in das Assad-Syrien noch in die umkämpften Gebiete dürfen Geflüchtete abgeschoben werden. Auch für sie gelten die Unantastbarkeit der Menschenwürde und der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit. Frieden und Sicherheit lassen sich nicht durch IMK-Beschluss herbeiführen.

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