Der Landrat von Mittelsachsen, Matthias Damm, hat die Rechts- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Beschluss des Freiberger Stadtrates, ein Zuzugsverbot für anerkannte Flüchtlinge für das Stadtgebiet zu beantragen, abgewiesen (Aktenzeichen: 03.1150201/180/be).

Dazu erklärt die Beschwerdeführerin Dr. Jana Pinka, Freiberger Landtagsabgeordnete und Stadträtin der Linken: „Jeder blamiert sich so, wie er kann – CDU-Landrat Damm selbst hatte die von der Freiberger Rathaus-Spitze als vorgeschobene Rechtfertigung des geforderten Zuzugsverbots behaupteten Zahlen als falsch bezeichnet: Es gebe keine 2.000, sondern 900 Flüchtlinge und Asylbewerber in der Stadt. Außerdem gelte nach Aufenthaltsgesetz: ‚Pauschal gibt es einen Zuzugsstopp aber nicht‘, sondern eine Einzelfallprüfung.

Nun weist er die Beschwerde mit der ‚Begründung‘ ab, selbst wenn ein Beschluss offensichtlich unbegründet oder gar rechtswidrig sei, könne er nicht beanstandet werdet. Offenbar weil man einer Linken nicht Recht geben kann. Es sei ja nur eine Stellungnahme in der ‚Art eines Ersuchens‘. Er habe auch ‚keine einschränkende Wirkung auf die subjektiven Rechte der Flüchtlinge und sonstiger ausländischer Staatsangehöriger‘. Das ist natürlich Unsinn: Der bundesweit mit großer Aufmerksamkeit bedachte Beschluss hat eine enorme – negative und integrationsfeindliche – Signalwirkung.

Fakt ist: Der Stadtratsbeschluss hat das öffentliche Klima vergiftet und den Eindruck erweckt, ein offenkundig rechtswidriges Verfahren sei doch möglich. Nach der ‚Logik‘ des CDU-Landrats kann morgen ein Stadtrat beschließen, dass alle in der Stadt lebenden Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit aus der Kommune ausgesiedelt werden, bis der Ausländer-Anteil auf ein Prozent abgesenkt ist. Das wäre zwar völlig irre und auch rechts- und verfassungswidrig, aber vielleicht gerade Meinung von Stadträten. Offenbar steht bei Herrn Damm das Wort ‚Rechts‘-Staat nicht für Recht und Gesetz, sondern für politisch ganz ‚rechts‘, also die Ermöglichung dessen, was dem Ressentiment entspricht. Ich behalte mir daher weitere rechtliche Schritte vor.

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