Am frühen Mittwochmorgen stand das Verhandlungsergebnis für die fünf sächsischen Niederlassungen des Kontraktlogistikers Schnellecke. Die im MetallTarif vereinbarten 4,3 Prozent Entgeltplus sowie 100 Euro Einmalzahlung hatte das Unternehmen ab April bereits gezahlt. Das Ringen um die wertgleiche Übernahme der anderen Elemente des Tarifwerks 2018 dauerte noch einmal 17 Stunden.

„Derzeit führen wir bei acht Kontraktlogistikern in Leipzig Tarifverhandlungen. Mit Schnellecke liegen jetzt in sechs Unternehmen Gesprächsergebnisse vor“, sagte Bernd Kruppa, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Leipzig. „Bei zweien kommen wir noch nicht richtig voran, da ist das Konfliktpotenzial hoch, und die Kolleginnen und Kollegen wissen ihren Forderungen bei Bedarf auch Nachdruck zu verleihen.“

Die IG Metall Leipzig fordert für die Beschäftigten aller acht Kontraktlogistiker die wertgleiche Übernahme des diesjährigen Tarifabschlusses für die Metall- und Elektroindustrie. Auf die Unternehmen jeweils passende Lösungen sind denkbar, „aber das Gesamtvolumen der Abschlüsse muss stimmen“, so Kruppa weiter.

Drei der Schnellecke Niederlassungen, für die die IG Metall nun ein Ergebnis erzielt hat, sind in Leipzig ansässig. Zwei davon arbeiten am und im PorscheWerk, die dritte bei BMW.

Das Verhandlungsergebnis im Detail: Der Vorbehalt, unter dem Schnellecke seit 1. April die Entgelterhöhung von 4,3 Prozent und die Einmalzahlung von 100 Euro (Auszubildende 70 Euro) gezahlt hatte, wird aufgehoben.

Die Beschäftigten haben ab 2019 Anspruch auf ein tarifliches Zusatzgeld (T-ZUG) gemäß dem aktuellen Abschluss der Metall und Elektroindustrie Sachsen. Das Zusatzgeld setzt sich zusammen aus T-ZUG A in Höhe von 27,5 Prozent eines Monatsverdienstes und T-ZUG B in Höhe von 400 Euro. Ab 2020 beträgt das TZUG B jährlich 12,3 Prozent des Grundentgelts der jeweils gültigen Entgeltgruppe 5 beträgt und steigt damit gemäß künftiger Tarifabschlüsse.

Alle Beschäftigten haben das Recht zu wählen, ob sie anstelle von T-ZUG A und B insgesamt acht freie Tage nehmen wollen. Diese Tage sind im vereinfachten Verfahren wie Urlaubstage zu beantragen.

Wenn Beschäftigte zum Stichtag 30. Juni eines Jahres mehr als 30 Minusstunden auf dem Arbeitszeitkonto haben, werden die zusätzlichen freien Tage mit der Sollarbeitszeit verrechnet. Schließlich vereinbarten die Tarifparteien, ab 1. April 2020 die Ergebnisse des Flächentarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie Sachsens zu übernehmen.

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