Die Sanierungssatzung „Prager Straße“ soll aufgehoben werden, weil die Sanierungsziele für das betreffende Areal im Wesentlichen erreicht worden sind. Oberbürgermeister Burkhard Jung wird auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau im September einen entsprechenden Beschlussvorschlag in die Ratsversammlung einbringen.

Das im Kern gründerzeitlich geprägte Sanierungsgebiet östlich der Prager Straße zwischen Ostplatz und Mühlstraße ist mit zehn Hektar Fläche das kleinste der insgesamt 15 Sanierungsgebiete, die die Stadt zwischen 1991 und 2004 förmlich festgelegt hatte, damit hier Sanierungsmaßnahmen unter Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches umgesetzt werden konnten. Bis 2020 werden nun nach Abschluss dieser Maßnahmen die einzelnen Satzungen schrittweise aufgehoben. Bislang ist dies bereits für einzelne Teilbereiche geschehen. Das Sanierungsgebiet „Prager Straße“ ist das erste, das vollständig aufgehoben werden soll.

Von 1996 bis 2017 sind im Sanierungsgebiet „Prager Straße“ insgesamt knapp 3,5 Millionen Euro an Fördermitteln zur Instandsetzung und baulichen Aufwertung eingesetzt worden. Damit konnten die verfallenden Gründerzeitbauten gerettet und modernisiert sowie Neubauprojekte unterstützt werden. Durch mehr Grün und Reduzierung der Bebauungsdichte wurden die öffentlichen Straßenräume und das private Wohnumfeld aufgewertet.

Aus einem verwahrlosten Altbauviertel ist ein attraktives Quartier mit sanierten Gründerzeithäusern und Neubauten geworden, das mit seinen durchgrünten, verkehrsberuhigten Bereichen und Innenhöfen hohe Wohn- und Lebensqualität bietet. Herausragende Beispiele sind die aufwändige Sanierung des herrschaftlichen Gründerzeitgebäudes Oststraße 2, das eine Pforte zum Sanierungsgebiet darstellt, das soziokulturelle Stadtteilzentrum Mühlstraße 14 und das Neubauprojekt Schulze-Boysen-Straße 6-16. Zwischen 1997 und 2018 hat sich die Zahl der Einwohner des Gebietes mehr als verdreifacht.

Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung entfällt die Anwendung von Vorschriften des besonderen Städtebaurechts für diesen Bereich, etwa die Genehmigungspflicht für gewisse Vorhaben (§ 144 Baugesetzbuch). Außerdem müssen nach der Aufhebung von den Grundstückseigentümern Ausgleichsbeträge erhoben werden (§ 154 Baugesetzbuch). Die Höhe richtet sich nach der durch den Gutachterausschuss zu ermittelnden sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung.

Die Kommune kann die Ablösung des Ausgleichsbeitrags auch vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch). Die Stadt hatte die von der Teilaufhebung betroffenen Eigentümer darüber schriftlich informiert und ihnen bis zum 30. April 2017 einen Verfahrensnachlass von 20 Prozent bei freiwilliger Ablösung angeboten. Viele Eigentümer machten von dieser Möglichkeit Gebrauch. Insgesamt wurden seit Beginn der Sanierung 440.000 Euro für dieses Gebiet eingenommen. Für 94 Prozent der Grundstücke, Wohnungen und Teileigentumsprojekte sind öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen und Ausgleichsbeträge entrichtet worden. Für die verbleibenden sechs Prozent wird der Betrag per Bescheid erhoben.

Über die Sanierungsgeschichte des Gebietes „Prager Straße“ informiert auch ein Faltblatt, das ab sofort online unter https://www.leipzig.de/stadterneuerung abrufbar ist. Außerdem kann es ab 6. August kostenlos im Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (Technisches Rathaus Zi. C 6.035) und im Stadtplanungsamt (Neues Rathaus, Zi. 498) bezogen werden. Künftig wird für jedes aufzuhebende Sanierungsgebiet ein solches Faltblatt erscheinen.

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar