Die Verwaltung ist auf dem Weg der Digitalisierung. Bürgernähe im 21. Jahrhundert heißt auch: Ansprechende Angebote übers Internet und zügige, sichere Erledigung der Verwaltungsangelegenheiten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Dafür muss die Politik die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Denn auch in der digitalen Verwaltung brauchen wir Rechtssicherheit.

„Am Ende werden mehr Bürgerfreundlichkeit und effizientere Verwaltungsabläufe stehen. Die Zeiten, in denen die Bürgerinnen und Bürger zum Amt müssen, um Anträge auszufüllen, gehen in den nächsten Jahren zu Ende“, so der Beauftragte für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen, Amtschef Thomas Popp. „Dies heißt aber auch, wir müssen uns vor Cyber-Angriffen schützen und uns gegen sie wehren. Dazu brauchen wir moderne Technik, geschulte Bedienstete in der Verwaltung und ausreichend Spezialisten in den Behörden.“

Um diesen Prozess zu gestalten, müssen gesetzliche Grundlagen geschaffen bzw. angepasst werden. Das Kabinett hat deshalb in seiner Sitzung vom 20. November den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des E-Governments in den Landtag eingebracht und den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Informationssicherheit zur Anhörung freigegeben.

Gesetz zur Neuordnung der Informationssicherheit

Je mehr die Digitalisierung der Verwaltung voran schreitet, desto mehr Daten vertrauen die Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung an. Die Pflicht des Bürgers, seine persönlichen Daten – zum Beispiel für die Erstellung eines Personalausweises – mitzuteilen, geht mit der Pflicht der Verwaltung einher, diese Daten zu schützen.

Cyberangriffe sind keine abstrakte, sondern eine konkrete und wachsende Gefahr für Verwaltungsnetze ebenso wie für Ziele in der Wirtschaft und jeden einzelnen Nutzer von Computern und mobilen Endgeräten. Jeden Monat kommen knapp zehn Millionen E-Mails in der sächsischen Verwaltung an. Mehr als zwei Drittel davon müssen aussortiert werden, weil sie Gefahren in sich bergen. Jedes Jahr werden 150 Millionen Varianten von Schadprogrammen in den Umlauf gebracht, gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik an. Das sind durchschnittlich 390 000 Varianten pro Tag.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Informationssicherheit in Sachsen reagiert der Freistaat auf diese Herausforderungen. Es schafft die Rechtsgrundlage, damit alle Behörden im Freistaat moderne Erkennungs- und Abwehrtechnologien einsetzen dürfen, um Cyber-Angriffe zu erkennen und abzuwehren.

Das zentrale Computernotfallteam, das SAX.CERT im Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, wird personell aufgestockt, um die wachsende Zahl an Aufgaben zu bewältigen. Außerdem ist das CERT zugleich eine Servicestelle für den kommunalen Bereich, um ihn in der Cyber-Sicherheit zu unterstützen. Weiterhin spricht sich das Gesetz dafür aus, in allen Ministerien und IT-Behörden einen festen Sicherheitsbeauftragten zu etablieren, der zu Cyber-Sicherheit berät und auf Probleme hinweist.

Gesetz zur Weiterentwicklung des E-Governments

Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine nationale Aufgabe, die jedoch an europäische Vorgaben gebunden ist. Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass öffentliche Auftraggeber zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet werden.
Es ermöglicht zudem einen wichtigen Schritt in Richtung Open Data. Daten, die in der Verwaltung vorliegen, sollen Bürgern und der Wirtschaft maschinenlesbar bereitgestellt werden.

Zudem soll es einfacher werden, sich im digitalen Raum gegenüber Behörden auszuweisen. Unterschriften auf Papierformularen sollen mehr und mehr entfallen. Es ermöglicht auch das Einholen elektronischer Nachweise durch die Behörden von anderen Verwaltungen.

Das Gesetz verpflichtet die Behörden, untereinander elektronisch zu kommunizieren und sämtliche elektronische Verwaltungsleistungen über das Serviceportal Amt24 anzubieten. Amt24 wird auch zentraler Baustein zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes auf Bundesebene sein, das alle Verwaltungen in Deutschland verpflichtet, bis 2022 alle dafür geeigneten Verwaltungsleistungen online und über alle Verwaltungsebenen hinweg über miteinander verbundene Serviceportale anzubieten.

Eine Muntermacher-LZ Nr. 61 für aufmerksame Zeitgenossen

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