Die ungleiche Verteilung der Parlamentssitze zwischen Frauen und Männern ist ein hochaktuelles Thema. Nachdem in Brandenburg das erste Parité-Gesetz der Bundesrepublik verabschiedet wurde, fordern immer mehr Landesparlamente gesetzliche Vorgaben, um eine gleichmäßige Sitzverteilung zwischen Frauen und Männern in den politischen Entscheidungsgremien zu erreichen.

Sachsens Linksfraktion hat im März unseren Gesetzentwurf eingebracht, der wie in Brandenburg darauf abzielt, künftige Wahllisten für die Landtagswahlen abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen (Drucksache 6/). Denn die Zahlen zeigen deutlich: 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist der Frauenanteil mit etwa 30 Prozent im Sächsischen Landtag und etwa 20 Prozent in den Kommunalvertretungen extrem niedrig.

Wir laden herzlich ein, gemeinsam mit der Gleichstellungs- und Queerpolitischen Sprecherin der Fraktion Die Linke, Sarah Buddeberg, dieses derzeit so heftig diskutierte Thema mit den zwei ausgewiesenen Expertinnen zu erörtern. Die öffentliche Diskussionsveranstaltung findet am 3. April 2019 um 16 Uhr im Sächsischen Landtag, Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden statt (Raum A400).

Zu Gast ist die Landesbeauftragte für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern aus Brandenburg, Monika von der Lippe. Sie hat den gesamten Prozess begleitet und gewährt Einblicke in die Diskussionen bis zur Verabschiedung des brandenburgischen Parité-Gesetzes. Sie spricht über Reaktionen und öffentliche Debatten seit dem Inkrafttreten sowie die konkreten Auswirkungen der neuen Regelung.

Über den Brandenburger Weg entbrannte eine hitzige Debatte, insbesondere zur Frage, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Prof. Dr. Silke Laskowski, Fachgebietsleiterin für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Kassel, wird auf die vorgetragenen Argumente eingehen und eine Einschätzung zur Verfassungsmäßigkeit von Parité-Gesetzen vornehmen.

Laskowski reichte 2016 mit dem Münchner Aktionsbündnis Parité in den Parlamenten Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgericht ein, mit dem Ziel, die Wahlgesetze in Bayern auf einen Verstoß gegen den Verfassungsauftrag zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung zu überprüfen. Darüber hinaus verfasste sie zahlreiche juristische Gutachten und Stellungnahmen zur Bewertung von Parité-Regelungen.

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