Bürger ohne festen Wohnsitz
Um an den Wahlen teilnehmen zu können, müssen sich Bürger ohne festen Wohnsitz bis spätestens 05. Mai 2019 in der Einwohnermeldestelle in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen in unserem elektronischen Amtsblatt oder auf unserer Internetseite www.borna.de