Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten der Großen Kreisstadt Borna in der Zeit vom 23. April.2019 bis 05.Mai.2019 in diesem Jahr nicht wie gewohnt als Karte sondern in Briefform mit der Aufschrift „Stadt Borna, Wichtige Wahlsache“ zugestellt.

Bürger ohne festen Wohnsitz

Um an den Wahlen teilnehmen zu können, müssen sich Bürger ohne festen Wohnsitz bis spätestens 05. Mai 2019 in der Einwohnermeldestelle in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen in unserem elektronischen Amtsblatt oder auf unserer Internetseite www.borna.de

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