Unter dem Titel „Freistaat Sachsen, die Ausnahme?“ hat sich die Gewerkschaft der Polizei Sachsen zur Auseinandersetzung um das Bekleidungs- und Verpflegungsgeld für ehemalige Angehörige der Deutschen Volkspolizei geäußert.

Bei der seit Monaten anhaltenden Debatte, die maßgeblich durch den Antrag der Linksfraktion „Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts endlich umsetzen: Bekleidungs- und Verpflegungsgeld der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei der DDR als Arbeitsentgelt bei der Rentenberechnung anerkennen!“ (Drucksache 6/16393) angestoßen worden ist, geht es um die Anrechnung dieser früheren Entgeltbestandteile bei der Rentenberechnung für der Betroffenen.

Die GdP bezieht sich auf jüngere Urteile des Landessozialgerichts, dessen Kammern den Sachverhalt unterschiedlich beurteilen. Die Linken-Abgeordneten Rico Gebhardt und Klaus Bartl hatten drei Kläger zur Verhandlung am 18. Juni 2019 begleitet (mehr Informationen in der damaligen Pressemitteilung). Alle anderen ostdeutschen Bundesländer erkennen inzwischen das Bekleidungs- und Verpflegungsgeld als Arbeitsentgelt an oder werden dies in naher Zukunft tun.

Dazu erklärt Rico Gebhardt, Vorsitzender der Fraktion Die Linke:

„Die Engstirnigkeit der CDU-geführten Landesregierung ist kaum zu überbieten. Zu DDR-Zeiten hatten Volkspolizistinnen und Volkspolizisten einen einzigen Arbeitgeber – das Ministerium des Innern. Heute, wenn es um ihre Altersversorgung geht, spielt plötzlich ihr Wohnort eine Rolle. Während alle anderen ostdeutschen Bundesländer sich auf den Weg gemacht haben, das Bekleidungs- und Verpflegungsgeld in der Alterssicherung zu berücksichtigen, bleibt Sachsen in seiner Sonderrolle und zeigt sich unfähig, zur Deutschen Einheit beizutragen. Das ist peinlich. Es geht um bis zu zehntausend Betroffene (Drucksache 6/11334), von denen einige noch heute im Dienst des Freistaates sind!

Die Anerkennung der Lebensleistung Ostdeutscher fängt damit an, ihnen berechtigte Rentenansprüche zu gewähren. Wir fordern die Änderung aller Rentenbescheide von Amtswegen. Die Mehrheit der Sozialgerichte sieht es als gerechtfertigt an, ehemaligen Volkspolizistinnen und Volkspolizisten Ruhegehalt auch für das Bekleidungs- und Verpflegungsgeld zu zahlen. Nur in Sachsen kämpft die von der CDU geführte Staatsregierung mit allen Mitteln dagegen. Sie setzt auf eine biologische Lösung des Problems und schöpft alle Rechtsmittel aus, um Entscheidungen zu verzögern – zulasten der Betroffenen. Auch in der Debatte zu unserem Antrag hat sie sich hinter das Argument verkrochen, es gebe keine einheitliche Rechtsprechung. Schluss damit!“

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