Die 14 staatlichen Hochschulen erhalten in diesem Jahr 15 Millionen Euro zusätzlich. Darüber informierte heute Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow bei der Sitzung der Landesrektorenkonferenz.

»Mit diesen einmalig im Jahr 2020 zur Verfügung stehenden 15 Millionen Euro soll die Qualität der Lehre weiter verbessert werden. So sind Investitionen und Sachmittel für die Ausstattung von Laboren, Hörsälen oder Seminarräumen möglich. Die Hochschulen können selbst entscheiden, wofür das Geld am besten genutzt werden soll. Ich freue mich sehr, dass diese zusätzliche Unterstützung durch die Erfüllung der Vereinbarungen zum Hochschulpakt möglich wird«, sagte Wissenschaftsminister Gemkow.

Sachsen hat seit 2007 die Vereinbarungen zum Hochschulpakt erfüllt, über den Bund und Länder zwischen 2007 und 2023 insgesamt 38 Milliarden Euro zusätzlich in die Hochschulen geben. Der Freistaat Sachsen profitiert in diesem Zeitraum mit 1,29 Milliarden Euro an diesen Mitteln, die den Hochschulen zugutekommen.

Die staatlichen Hochschulen waren auch im Jahr 2019 sehr erfolgreich bei der Einwerbung von Studienanfängern im 1. Hochschulsemester als wesentlichem Kriterium für die Zuweisung der Mittel aus dem Hochschulpakt. Damit besteht die Möglichkeit, den Hochschulen weitere Mittel für die Lehre bereit zu stellen.

Alle 14 Hochschulen profitieren von den Geldern ohne gesonderte Anträge. Verteilt wird das Geld nach Zahl der Studierenden an den Hochschulen; mit Sockelbeträgen wird eine angemessene Beteiligung der kleinen Hochschulen sichergestellt.

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