Zur Einigung bei der Grundrente in Berlin erklärt Henning Homann, Generalsekretär der SPD Sachsen: „Während CDU und FDP in Thüringen für Chaos sorgen, sorgt die SPD dafür, dass die Grundrente kommt. Mehr Geld für rund 1,4 Millionen Rentnerinnen und Rentner in ganz Deutschland – das ist ein klarer Erfolg der SPD. Alle, die 35 Jahre oder mehr gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben, werden von der Grundrente profitieren. Ich freue mich sehr über diesen wichtigen Schritt, er war längst überfällig“, so Henning Homann.

Von den 1,4 Millionen Rentnern, denen die Grundrente zugute kommen wird, leben rund ein Viertel in den neuen Bundesländern. Henning Homann: „Gerade bei uns im Osten Deutschlands ist die Einführung der Grundrente ein wichtiger sozialdemokratischer Meilenstein. Im Osten haben viele Menschen besonders lange gearbeitet, haben aber wegen niedriger Löhne und gebrochener Erwerbsbiografien oft deutlich geringere Rentenansprüche. Die Forderung der Menschen, dass sie nach einem Leben voller Arbeit bessergestellt werden müssen, als jene, die nicht gearbeitet haben, ist unser Anspruch. Uns geht es darum, das Leben der Menschen konkret zu verbessern.

Die SPD hat bereits 2012 mit der Solidarrente eine Forderung erhoben, die die Menschen in der Rente nicht zu Bittstellern macht. Arbeitsminister Hubertus Heil hat nun für einen Durchbruch gesorgt. Es wird bei der Grundrente keine Bedürftigkeitsprüfung geben, das war uns besonders wichtig. Denn es geht um die Anerkennung von Lebensleistungen. Wer ein Leben lang gearbeitet hat, soll nicht gezwungen werden, sich vor dem Sozialamt zu erklären“, so Homann abschließend.

Hintergrund:

Die Einigung im Detail: Harte Abbruchkanten wird es nicht geben. Es soll eine Gleitzone zwischen 33 und 35 Beitragsjahren geben. Auch die Anrechnung der Einkommen auf die Grundrente wird gestaffelt. Es gelten aber wie geplant Freibeträge des zu versteuernden Einkommens von 1.250 Euro (1.950 Euro bei Paaren). Bis zu einem Einkommen von 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) erfolgt eine Anrechnung zu 60 Prozent, danach vollständig.

Geplant ist, dass das Kabinett in Berlin sich am 12. Februar mit dem Entwurf befasst. Eingeführt werden soll die Grundrente zum 1. Januar 2021.

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