Telefonische Anmeldung bei Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde bzw. Online-Terminvergabe, Fahrverbote - Abgabe von Führerscheinen. Zur Eindämmung des Corona-Virus telefonische Anmeldung bei allen Anliegen dringend notwendig.

Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde

Ab dem 20.03.2019 ist der Zutritt zur Fahrerlaubnisbehörde und Kfz-Zulassungsbehörde nur noch nach telefonischer Terminvereinbarung (für Kfz-Zulassungsbehörde auch Online-Terminvergabe und Möglichkeit für Zulassungsdienste, Taschen abzugeben und diese am nächsten Tag abzuholen) gestattet. Ausschließlich den tatsächlichen Antragstellern wird der Zutritt gewährt werden.

Bitte nutzen Sie den telefonischen Kontakt unter 03433 – 241 2001.

Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten

Für die Terminvereinbarung mit dem Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten nutzen Sie bitte die Telefonnummer 03433 – 241 3701

Fahrverbote:  Führerscheinabgaben aufgrund eines durch Bußgeldbescheid angeordneten Fahrverbotes werfen Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens und einer Rückrufnummer in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten des Landratsamtes neben Haus 4 ein.

Keine Führerscheinabgabe sogenannter “Fremdführerscheine” D. h. die Entgegennahme von Führerscheinen aufgrund Fahrverbot einer anderen Behörde erfolgt derzeit nicht. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die für die Verwahrung zuständige Bußgeldbehörde. Telefon für Rückfragen 03433 241 – 3779

Zur Eindämmung des Corona-Virus ist eine telefonische Anmeldung bei allen Ämtern des Landkreises zwingend erforderlich. Bitte nutzen Sie die Ihnen bekannten Rufnummern bzw. den Behördenwegweiser für zur Kontaktaufnahme. Diese Regelung ist zunächst auf den 30.04.2020 befristet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin für Sie da und bedanken sich für Ihr Verständnis.

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