Bei Legehennen eines kleinen Geflügelhaltungsbetrieb in Bad Lausick wurde Aviäre Influenza Subtyp H5 durch die Landesuntersuchungsanstalt nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut hatte heute (13. März 2020) den Befund als Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N8 bestätigt. Infolge dessen erlässt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig eine Allgemeinverfügung, die man herunterladen kann.

Die Festlegungen und Grenzen zum Sperrgebiet (Radius etwa 3 km) und dem Beobachtungsgebiet (Radius etwa 10 km) entnehmen Sie bitte der Allgemeinverfügung. In dieser sog. Restriktionszonen gelten besondere Schutzmaßnahmen für Geflügelhaltungsbetriebe.

Der Sperrbezirk in dem u. a. das Aufstallungs-, Verbringungs- und Betretungsverbote gelten,  und das Beobachtungsgebiet ist auch im Internet unter http://www.geoportal-lkl.de/?AspxAutoDetectCookieSupport=1 einsehbar. => Rechts oben beim Inhaltsverzeichnis bitte „Aktuelles“ anklicken.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig wird am Wochenende alle Bestände im Sperrgebiet in Augenschein nehmen und weitere Abklärungsuntersuchungen sowie epidemiologische Ermittlungen zur Ausbruchsursache durch führen.

Hintergrund: Die durch hochpathogene Aviäre Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufene Geflügelpest ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse befällt. Zugvögel, besonders Wassergeflügel, welche selbst nicht erkranken, aber den Erreger weiterverbreiten, gelten als natürliches Reservoir des Virus.

Diese „Vogelgrippe“, wie sie in der Öffentlichkeit bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, welche bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig Maßnahmen erfordert. Weitere Informationen zur Aviären Influenza finden Sie unter https://www.sms.sachsen.de/gefluegelpest.html

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