Ab Donnerstag gelten zur Eindämmung des Corona-Virus sachsenweit strenge Einschränkungen im öffentlichen Leben. So sind grundsätzlich alle Veranstaltungen untersagt, Geschäfte, Kneipen und Bars bleiben geschlossen, auch die Nutzung von öffentlichen Spiel- und Sportplätzen ist nicht mehr möglich.

Ausnahmen gelten u.a. für Supermärkte, Apotheken, Banken und Sparkassen – zur Versorgung der Bevölkerung bleiben diese geöffnet.

Der Freistaat Sachsen hat in der Allgemeinverfügung Verstöße gegen die Regelungen als Straftat definiert. Polizei und städtische Ordnungsbehörden werden die Regelungen kontrollieren und durchsetzen.

Amtliche Verfügung wegen Corona-Virus: Was ist ab Donnerstag in Sachsen untersagt, was bleibt geöffnet?

Amtliche Verfügung wegen Coronavirus: Was ist ab Donnerstag in Sachsen untersagt, was bleibt geöffnet?

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar