Vor ein paar Wochen gab der Bundesinnenminister der Forderung vieler Kommunen und Länder nach und erklärte die Bereitschaft, unbegleitete und gefährdete Kinder aus den griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen. Einen Haken hatte und hat die Sache aber, er besteht auf einer gesamteuropäischen Lösung. Das ist zynisch.

Wir haben die Kapazitäten und auch die Möglichkeiten, selbst in dieser Ausnahmezeit, die Kinder aus ihrem Elend auf den griechischen Inseln zu befreien und ihnen bei uns in Deutschland Schutz zu geben. Es ist mehr als höchste Zeit zu handeln! Wir fordern die Bundesregierung mit Nachdruck dazu auf, im Sinne der Humanität wenigstens vereinzelt Kindern das Leben zu retten. Denn das Virus, was uns hier schon vor große Herausforderungen stellt, wird in der desolaten Lagersituation etlichen Tausenden den Tod bringen.

Aber auch jenseits der Situation in Griechenland und an dessen Grenzen gestaltet sich die Lage für Schutzsuchende und über die Resettlement-Verfahren zu uns kommende Menschen gerade schwierig, da diese Verfahren teilweise außer Kraft gesetzt wurden und auf Grund von Grenzschließungen auch faktische Aufnahmestopps geschaffen wurden.

Maßnahmen, wie das Aussetzen der Resettlement-Verfahren oder Aufnahmestopps, untergraben das Grundrecht auf Asyl, welches auch in Zeiten von Corona weiter gelten muss. Noch schlimmer sind aber die landesweiten Schließungen der Asylberatungsstellen der Dachverbände. Diese bieten fast keine Präsenzberatung mehr an, welche für die Betroffenen existenziell notwendig ist. Damit kann die, den Geflüchteten zustehende, qualifizierte Beratung kaum noch stattfinden und Fristen können nicht gewahrt, sowie Rechtsmittel nicht eingelegt werden.

Wir verlangen, dass die Bundesregierung sämtliche Verfahren ruhend stellt und bis zum Ende der Pandemie keine Negativbescheide erlassen werden. Außerdem fordern wir die Aussetzung der Verfahren und Fristen für Widersprüche und Klagen nach dem Asylrecht, sowie eine generelle Aussetzung aller Abschiebungen. Dies kann für die Betroffenen und die Beschäftigten im System Rechtssicherheit herstellen. Das Virus darf weder die Humanität noch die Rechtsstaatlichkeit untergraben!

Außerdem ist eine schnellere Zuweisung an die Kommunen, die Plätze in kleineren Unterkünften anbieten können, gerade jetzt notwendig. Die großen Erstaufnahmeeinrichtungen bergen durch die hohe Belegungszahl und die Vielzahl an gemeinschaftlich genutzten Räumen, extrem hohe Risiken für die Verbreitung des Virus, wie jüngst das Beispiel der Erstaufnahmeeinrichtung in Leipzig zeigte.

Die Erstaufnahmeeinrichtung Max-Liebermann-Straße im Süden der Stadt musste am vergangenen Samstag einen Aufnahme-, Transfer- und Verlegestopp aussprechen und isoliert sich. Anlass waren zwei an COVID-19 positiv getestete und daher vermutlich infizierte junge Menschen, die umgehend in einen Isolationsbereich in der Einrichtung gebracht werden mussten. Danach wurde das gesamte betroffene Gebäude geschlossen und die zuständigen Mitarbeiter*innen in Quarantäne nach Hause geschickt.

Wir wundern uns, warum präventativ keine Maßnahmen in solchen Einrichtungen getroffen worden waren. Das Risiko beziehungsweise die Gefahr eines erhöhten Ansteckungspotenzial auf engerem Raum müsste den verantwortlichen Personen doch bekannt gewesen sein? Wie kann es soweit kommen, dass aufgrund grober Nachlässigkeit eine ganze Unterkunft abgeriegelt wird?

In Zeiten von Corona: „Die Menschen auf der Straße nicht alleinlassen“

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