Mit der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen vom 22. März 2020 werden Bestattungen weiter eingeschränkt. Ab heute dürfen Trauerfeiern in Leipzig nur noch stattfinden, wenn maximal 15 Personen teilnehmen.

Diese Regelung gilt für die Räumlichkeiten und Außenbereiche aller Friedhöfe im Stadtgebiet. Die Teilnehmer müssen untereinander einen Abstand von 1,50 Meter einhalten.

Das Amt für Stadtgrün und Gewässer bittet um Verständnis für diese Einschränkungen.

www.leipzig.de/coronavirus.

Coronavirus: Die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen (22. März 2020) + Update

Coronavirus: Die Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen (22. März 2020) + Update

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