Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren, schließt der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und untersagt alle Veranstaltungen. Die Verfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gilt ab 19. März 2020, Null Uhr früh, bis zunächst 20. April 2020.

In Folge dieser Allgemeinverfügung finden bis zum 20. April 2020 weder Eigen- noch Fremdveranstaltungen als auch Unterrichte in den Eigenbetrieben Kultur der Stadt Leipzig statt, außerdem ist der Publikumsverkehr untersagt. Die Ticketkassen sind jedoch telefonisch, schriftlich und per E-Mail erreichbar. Über die Modalitäten der Kaufpreis-Erstattung von abgesagten Eigenveranstaltungen informieren die Eigenbetriebe auf ihren jeweiligen Websites.

Die Inhaber von Eintrittskarten der Fremdveranstaltungen müssen sich auf den Websites der jeweiligen Veranstalter über die entsprechenden Modalitäten informieren. Ob Konzerte von Fremdveranstaltern verschoben werden oder ganz ausfallen, ist den Webseiten der Eigenbetriebe zu entnehmen, sofern der Veranstalter dies den Eigenbetrieben mitgeteilt hat. Die Eigenbetriebe informieren auf ihren Websites über die Kontaktmöglichkeiten zu diesen Veranstaltern.

Wir bedauern die weiteren Aufführungsausfälle, doch verantwortungsvolles Handeln gebietet die Umsetzung der Maßnahmen, die der Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus und dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung dienen und damit zugleich auch unser Publikum und unsere Mitarbeiter*innen schützen.

Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig
Gewandhaus zu Leipzig
Oper Leipzig
Schauspiel Leipzig
Musikschule Leipzig „Johann Sebastian Bach“
Theater der Jungen Welt

Amtliche Verfügung wegen Corona-Virus: Was ist ab Donnerstag in Sachsen untersagt, was bleibt geöffnet?

Amtliche Verfügung wegen Coronavirus: Was ist ab Donnerstag in Sachsen untersagt, was bleibt geöffnet?

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar