Seit dem gestrigen 20. April wurden die Ausgangsbeschränkungen zu einem Teil gelockert und das öffentliche Leben langsam wieder hochgefahren. So will die sächsische Landesregierung die schrittweise Öffnung von Schulen und Kitas voranbringen. Ladengeschäfte sind z. T. wieder geöffnet und ab dem 4. Mai sollen auch einzelne Dienstleistungsbetriebe ihre Arbeit wiederaufnehmen können.

„Wie aber sieht es mit den im Grundgesetz verbrieften Bürgerrechten und der Versammlungsfreiheit aus? Im Augenblick scheint es wichtiger, dass Wirtschaft und Konsum wieder anziehen. Aber wer entscheidet über die Grundrechte?“, wirft Sören Pellmann, Vorsitzender der Fraktion Die Linke Im Leipziger Stadtrat, auf.

„Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss der letzten Woche nochmals klargestellt: Es gibt derzeit Beschränkungen des Versammlungsrechtes. Im Einzelfall muss aber stets abgewogen und entschieden werden.“ Aufgrund fehlender allgemeingültiger Regelungen durch Bund und Länder liegt es an der Stadt Leipzig und somit dem Ordnungsamt, Auflagen für Versammlungen festzulegen.

Neben der Beschränkung der Teilnehmeranzahl, einer Maskenpflicht sowie der Einhaltung des nötigen Sicherheitsabstands sollen Demonstrations-Veranstalter auch dazu verpflichtet werden, die Kontaktdaten aller Teilnehmer festzuhalten.

Für Die Linke im Leipziger Stadtrat ist klar, dass der Schutz des menschlichen Lebens oberste Priorität hat. Dennoch müssen wir die Aufnahme personenbezogener Daten kritisch betrachten. Das demokratische Recht wird an eine Bedingung geknüpft, deren Konsequenzen für die einzelnen Personen nicht absehbar sind. Wie wird am Ende mit diesen Daten umgegangen?

Diese Auflage hat am 20. April zur Absage der Versammlung des Aktionsnetzwerks “Leipzig nimmt Platz” geführt. Eine ebenso angekündigte Kundgebung, organisiert von Die PARTEI, fand statt. Dazu erklärt Marcus Weiss, unser Sprecher für Bürger/innendemokratie und Mitglied von Die PARTEI: „Die Aufnahme persönlicher Kontaktdaten ist allein insofern überflüssig, dass durch die Verwendung von Schutzmasken und der Einhaltung eines Mindestabstands bereits doppelter Infektionsschutz gewährleistet ist.

Wir als PARTEI wollten dennoch ein Zeichen für die Wiederaufnahme der Versammlungsfreiheit setzen. Fraglich ist auch, wie ein Veranstalter die Richtigkeit der Informationen überprüfen soll. Die Debatte um die Verhältnismäßigkeit der Demo-Auflagen aber wird, gerade im Hinblick auf den 1. Mai, noch einmal aufgekocht werden müssen.”

(Nicht) Demonstrieren in Corona-Zeiten

(Nicht) Demonstrieren in Coronazeiten

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