Alle nördlichen Gebiete von Sachsen einschließlich der Landeshauptstadt Dresden wurden heute in die zweithöchste Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Gefahr) eingestuft. Im nördlichen Teil des Landkreises Bautzen ist die Gefahr eines Waldbrandes sogar sehr hoch (Stufe 5). In allen übrigen Regionen gilt die mittlere Waldbrandgefahrenstufe 3. Die aktuelle Prognose lässt auch für das Osterwochenende keine Entspannung erkennen.

Infolge des warm-trockenen Wetters und des beginnenden Laubaustriebes der Bäume ist die Bodenoberfläche im Wald stark ausgetrocknet. Eine Schneeschmelze, die zu einer gleichmäßigen Durchfeuchtung des Waldbodens führen kann, fehlt in diesem Jahr weitgehend. Zwar haben die höheren Niederschläge im Februar und März den Boden in den oberen Schichten durchfeuchtet, sie konnten aber die hohen Niederschlagsdefizite der vergangenen beiden Jahre nicht ausgleichen. Die Unterböden sind in einer Tiefe von zwei Metern stark ausgetrocknet.

Vertrocknete Blätter, Zweige und Gräser sind vielerorts jetzt leicht entzündbar. Die massiven Waldschäden der vergangenen zwei Jahre führen darüber hinaus zu einer erheblichen Brandlast: Abgestorbene, trockene Baumteile sind vermehrt in den sächsischen Wäldern vorhanden. Oft genügt schon ein kleiner Funke, um ein Feuer zu entfachen. Der April ist ein typsicher Waldbrand-Monat. Im vergangenen Jahr wurden im Ostermonat 46 Waldbränden gemeldet. Das sind mehr als in jedem anderen Monat eines sonst sehr heißen und trockenen Jahres 2019.

Waldbrände werden in den meisten Fällen durch fahrlässiges Verhalten verursacht. Im vergangenen Jahr konnten fast drei Viertel der insgesamt 153 Waldbrände darauf zurückgeführt werden. Diese Statistik unterstreicht, wie wichtig ein achtsames Verhalten im und in der Nähe von Wald ist. Rauchen ist im Wald ganzjährig verboten.

Der Umgang mit offenem Feuer im Wald oder in einer Nähe von 100 Metern – wie beim Gillen, bei Lagerfeuern oder beim Verbrennen von Gartenabfällen – ist grundsätzlich zum Schutz des Waldes untersagt. Auch aufgeheizte Katalysatoren von abgestellten Fahrzeugen auf trockener Bodenvegetation können Waldbrände auslösen. Zufahrtswege zu Waldgebieten dürfen durch die Fahrzeuge von Waldbesuchern nicht versperrt werden, damit Rettungsfahrzeuge zum Ort des Geschehens vordringen können.

Waldbesucher müssen gegenwärtig beim Besuch der Wälder die aktuellen Regelungen zum Schutz vor dem Corona-Virus beachten. Sport und Bewegung ist – auch im Wald – vorrangig im Umfeld des Wohnbereichs möglich.

Wer einen Waldbrand entdeckt, ist verpflichtet, unverzüglich einen Notruf abzusetzen. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr kann eine weitere Ausbreitung von Waldbränden in den meisten Fällen effektiv verhindert werden. Die Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen können Regelungen zum vorbeugenden Waldbrandschutz erlassen. Im Einzelfall kann dies auch zu Einschränkungen für Waldbesucher bis hin zu einem Betretungsverbot von besonders waldbrandgefährdeten Wäldern führen.

Sachsenforst und der Deutsche Wetterdienst informieren täglich im Internet über die örtliche Waldbrandgefahr in Sachsen. Von März bis Oktober wird tagaktuell die Waldbrandgefahrenstufe für 31 sächsische Vorhersageregionen berechnet und bekannt gegeben. Alle Informationen zur aktuellen Waldbrandsituation in Sachsen sowie zum richtigen Verhalten im Wald finden Sie auch im Internet unter www.sachsenforst.de.

Für unterwegs und für zusätzliche Informationen und Funktionen kann die mobile App »Waldbrandgefahr Sachsen« kostenfrei in allen gut sortierten App-Stores heruntergeladen werden.

Freizeitaktivitäten in Coronazeiten: 15 Kilometer Umkreis laut OVG Bautzen

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