Viele Kleinunternehmer, Soloselbständige und Freiberufler in der Kunst- und Kulturszene des Freistaates werden auf der Suche nach Unterstützung mangels Alternativen auf das Kreditprogramm des Freistaates „Sachsen hilft sofort“ verwiesen. Voraussetzung für einen solchen Kredit ist jedoch, dass nach einer Prüfung die Rückzahlung des Darlehens zu erwarten ist.

Dazu erklärt Franz Sodann, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag:

„Zu Recht weisen die Kunst- und Kulturschaffenden und ihre Vertretungen darauf hin, dass Kredite für den Großteil der Branche ungeeignet sind. Der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung am 18. März 2020 angekündigt, nach dem Ende dieser Krise darüber zu reden zu wollen, in welchen Fällen aus den Krediten Zuschüsse werden können. Wirtschaftsminister Dulig kündigte am 20. März 2020 den vollständigen oder teilweisen Erlass der Darlehen an, ,wenn sich der Schuldner in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befindet und eine Existenzgefährdung zu befürchten ist’.

Auf meine Nachfrage, ob die Staatsregierung beabsichtige, in die Vorschriften eine Verbindlichkeit dieser Aussagen aufzunehmen, teilte diese mit, dies sei nicht erforderlich. Bei Tilgung des Darlehens innerhalb von drei Jahren würden zehn Prozent erlassen. Und wer das steuerlich festgestellte Jahresergebnis für das Jahr 2019 bis zum 31.12.2023 nicht erreicht, können einen Teilerlass von bis zu 20 Prozent beantragen.

Sachsens Kunst- und Kulturschaffenden kämpfen derzeit um den Erhalt des vielfältigen Angebotes. Kredite halte ich für ungeeignet, um sie zu unterstützen, denn ausgefallene Erlöse werden sich nicht nachholen lassen. Dennoch brauchen diejenigen, die mangels Alternativen Kredite aufgenommen haben, größtmögliche Planungssicherheit. Der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister müssen Klarheit schaffen, unter welchen konkreten Voraussetzungen die Kredite gestundet, niedergeschlagen oder erlassen werden können.“

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