Die Landesdirektion Sachsen hat als Arbeitsschutzbehörde in den vergangenen Tagen Arbeiten auf Baustellen untersagt, weil die hygienischen Mindestanforderungen für die Beschäftigten nicht eingehalten wurden. Besonders häufig mussten Mobil-Toiletten ohne Handwaschgelegenheit für teilweise bis zu 25 Beschäftigte bemängelt werden.

Die Arbeiten auf Baustellen unter derartigen Bedingungen werden umgehend eingestellt, bis ordnungsgemäße Sanitäreinrichtungen vorhanden sind. Auf Baustellen mit zehn oder mehr Beschäftigten ist mindestens ein Sanitärcontainer bereitzustellen.

„Arbeitsschutz dient einem guten und gesundheitsförderlichen Umfeld für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – gerade auch auf Baustellen. Und erst recht in Zeiten einer Corona-Pandemie gilt: Einwandfreie Sanitäreinrichtungen sind zum Schutz der Beschäftigten auf Baustellen unabdingbar.“, betont Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.

Kontrolliert werden auch vermeintliche Selbstverständlichkeiten wie das Bereitstellen von Seife und Desinfektionsmittel. Fehlen diese auf Baustellen, wird grundsätzlich ein Verwarnungsgeld verhängt. Bei größeren Verstößen haben die Unternehmen zudem mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen.

Im Jahr 2019 kontrollierte die Landesdirektion Sachsen 4.867 Unternehmen auf Baustellen. Knapp die Hälfte verstieß gegen Arbeitsschutzvorschriften. Fehlerhaft aufgebaute Gerüste, fehlende Absturzsicherungen sowie nicht geprüfte elektrische Betriebsmittel waren die häufigsten Probleme.

Die Arbeitsschutzbehörde beanstandete auch 345 Sanitäreinrichtungen. Insgesamt wurden auf Sachsens Baustellen 6.057 Mängel festgestellt, die innerhalb kürzester Zeit durch die Unternehmen abzustellen waren. Dabei verhängte die Landesdirektion Sachsen in 184 Fällen Bußgelder. Im vergangenen Jahr gab es 63 schwere und 5 tödliche Arbeitsunfälle von Beschäftigten.

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