Die Landesdirektion Sachsen hat dem Landkreis Nordsachsen eine Bedarfszuweisung nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz in Höhe von knapp 6 Millionen Euro bewilligt. Die Mittel sind für Maßnahmen zur Umsetzung des Projekts »Zukunftsstrategie 2030« vorgesehen. Dieses dient der Schaffung einer modernen, leistungsfähigen und zukunftsfesten Landkreisverwaltung.

Dafür soll – bei Erhalt eines bedarfsgerechten Bürgerservice – die Kreisverwaltung räumlich zentralisiert werden. Darüber hinaus wird der Kreis die Organisation seiner Verwaltung sowie die Verwaltungsprozesse optimieren. Dazu wurden bereits vier Konzepte erarbeitet: ein Bürgerservicekonzept, ein Standortekonzept, ein E-Gouvernment-Konzept und ein Personalkonzept. Das Ziel ist die bestmögliche Balance zwischen Bürgernähe und effektiver Verwaltungsarbeit.

»Zügige Verwaltungsverfahren, die zudem noch kostengünstig gestaltet werden können, sind der Schlüssel für Bürgernähe und Bürgerzufriedenheit. Ich freue mich sehr, dass der Freistaat Sachsen die Bestrebungen des Landkreises Nordsachsen unterstützt, seinen Bürgerinnen und Bürgern zukünftig ein noch besseres Service-Angebot bieten zu können. Gerade für einen Landkreis wie Nordsachsen, der eine große Ausdehnung hat und vergleichsweise dünn besiedelt ist, sind moderne Technologien und passgenaue Strukturen ganz wichtig«, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.

»Und aus Sicht der Kommunalaufsicht freue ich mich natürlich ganz besonders, dass Herr Landrat Emanuel die Initiative zu diesem Projekt ergriffen hat. Denn eine moderne, schlanke und effektive Kreisverwaltung ist eine der Voraussetzungen für einen soliden Kreishaushalt.«

Das Projekt gliedert sich in drei Phasen. Zwei davon sollen mit Hilfe der Bedarfszuweisung in einem Zeitraum von sechs Jahren umgesetzt werden. In der ersten Phase bis 2022 steht die Einführung der Elektronischen Akte im Fokus. Diese ist die zentrale Voraussetzung für die Umsetzung des Standorte- und Bürgerservicekonzeptes.

Daneben sollen erste Schritte zur Umsetzung des Bürgerservicekonzeptes sowie begleitende Maßnahmen der Personalentwicklung erfolgen. In der zweiten Phase – die bis Ende 2025 reicht – wird die Erstellung des Standortekonzeptes im Mittelpunkt stehen. Ab 2026 soll in der dritten Phase – die nicht Bestandteil der aktuellen Förderung ist – das Standortekonzept umgesetzt werden.

Die Kosten für die Umsetzung der ersten beiden Phasen des Projekts »Zukunftsstrategie 2030« belaufen sich auf etwa 7,2 Millionen Euro. Den Differenzbetrag in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro zwischen den Gesamtkosten und der Bedarfszuweisung bringt der Landkreis Nordsachsen aus eigenen Mitteln auf.

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