Die AfA Sachsen unterstützt die Forderung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di), allen Beschäftigten im Gesundheitswesen als Sofortmaßnahme 500 Euro mehr im Monat zu zahlen. Die Gewerkschaft weist zu Recht auf die hohen Risiken der Corona-Pandemie für Beschäftigte und Pflegebedürftige in der stationären Langzeitpflege sowie bei ambulanten Diensten hin.

Dazu erklärt Irena Rudolph-Kokot, Vorsitzende der sächsischen sozialdemokratischen Arbeitnehmer*innen: “In den Kliniken fehlte es schon vor der Corona Pandemie an Personal, Sachmitteln und medizinischen Geräten. Dies ist Folge der langjährigen Sparpolitik im Gesundheitswesen und trifft auch auf Sachsen zu. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen fehlten in diesem Jahr im Vergleich zu 2015 rund 1750 Stellen in den Krankenhäusern.

Laut einem Gutachten der Krankenhausgesellschaft Sachsen beträgt der investive Bedarf der sächsischen Krankenhäuser mindestens 240 Mio. Euro jährlich und dies ist wesentlich mehr, als der Freistaat seit Jahren zur Verfügung stellt. Umfassende Investitionen in Sachmittel, die den tatsächlichen Bedarf abdecken, sind notwendig, ebenso wie die Finanzierung von Tests, Betten, Räumen, Schutzmaßnahmen für das Personal.“

“Für das sächsische Gesundheitswesen brauchen wir umgehende politische Entscheidung der sächsischen Landesregierung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der finanziellen Ausstattung der Krankenhäuser. Die schlechten Arbeitsbedingungen aufgrund des chronischen Personalmangels, kombiniert mit Tarifflucht von Kliniken aus dem Flächentarifvertrag, führen zur Flucht des Pflegepersonals aus dem Beruf. Das müssen wir ändern”, so Rudolph-Kokot weiter.

„Um diese Entwicklung nachhaltig zu stoppen und mehr Personal zu gewinnen und zu halten, brauchen wir spürbare Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Die könnte erreicht werden, wenn öffentliche Krankenhäuser in die Tarifbindung des öffentlichen Dienstes zurückkehren.

Wir fordern über die Zeit der Corona-Krise hinaus, dass die Landesregierung für die öffentlichen Krankenhäuser in ihrem Verantwortungsbereich, das betrifft in erster Linie die Universitätskliniken, Verhandlungen mit ver.di führt, um die Rückkehr in die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes auszuhandeln.

Wir rufen die zuständigen Oberbürgermeister auf, für die kommunalen Krankenhäuser mit Mehrheitsbeteiligung der Kommunen, ebenfalls eine Rückkehr in den TVÖD zu veranlassen. Dies würde in Leipzig zum Beispiel das Klinikum St. Georg betreffen. Insgesamt gilt es alle Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge auf den Prüfstand der Rekommunalisierung zu stellen“, fordert Rudolph-Kokot abschließend.

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